Filesharing: Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Nimrod bei Urheberrechtsverletzungen

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Worum geht's?

Die Kanzlei Nimrod mit Sitz in Berlin versendet im Auftrag ihrer Mandanten Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung. Häufig ist der Grund der illegale Download von Computerspielen in Internet-Tauschbörsen. Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod erhalten haben, in der Sie in der Regel aufgefordert werden, Schadensersatz zu leisten und eine beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sollten Sie nicht übereilt handeln. Lesen Sie hier, wie Sie sich bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen verhalten sollten, um langfristige Nachteile zu vermeiden.

Abmahnung erhalten, was nun?

Eine Abmahnung sollten Sie grundsätzlich ernst nehmen und nicht ignorieren. Kontaktieren Sie die Kanzlei Nimrod nicht und unterschreiben oder zahlen Sie auch nichts. Notieren Sie sich stattdessen die genannten Fristen für die Abgabe der Unterlassungserklärung sowie für die Zahlung des geforderten Vergleichsbetrags, der in der Regel bei 850 Euro oder höher liegt.
Sollte man Ihnen den Rat erteilt haben, die Abmahnung zu ignorieren oder zu behaupten, dass Sie diese nicht erhalten haben, weil sie nicht per Einschreiben zugestellt wurde, dann wurden Sie schlicht zu Ihrem Nachteil beraten. Die Kanzlei Nimrod ist dafür bekannt für Ihre Mandanten zu klagen. Die Kosten für ein gerichtliches Verfahren werden dem Abgemahnten zusätzlich zum Vergleichsbetrag in Rechnung gestellt.

In der Abmahnung wird eine falsche IP-Adresse genannt?

Neben dem Namen des Mandanten und der angeblich heruntergeladenen Datei samt Datum und Uhrzeit, wird dem Abgemahnten auch die IP-Adresse genannt, von der die Verletzung des Urheberrechts begangen wurde. Dabei handelt es sich um eine dynamische IP-Adresse, die bei jeder Einwahl, bzw. spätestens nach 24 Stunden vom Provider vergeben wird und nicht mit der festen IP-Adresse des Anschlussinhabers identisch ist. Daher glauben viele Abgemahnte, dass es sich um eine falsche IP-Adresse handelt. Die dynamische IP-Adresse erfährt der Rechteinhaber einer Datei durch einen Test-Download. Mittels eines richterlichen Beschlusses kann er dann den Provider auffordern, den Anschlussinhaber der IP-Adresse zu ermitteln und dessen Anschrift herauszugeben.

Unterschreiben Sie die geforderte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft

Einem Abmahnschreiben der Kanzlei Nimrod liegt in der Regel eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei, die Sie innerhalb von wenigen Tagen unterschreiben und zurücksenden sollen. Diese kommt einem Schuldeingeständnis gleich und kann möglicherweise zu weiteren Kosten führen. Unterschreiben Sie daher nicht die beigefügte Unterlassungserklärung, sondern lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung verfassen, die dazu dient, kein Schuldeingeständnis abzugeben. Es ist daher sinnvoll, umgehend Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt aufzunehmen, damit dieser innerhalb der Frist in Ihrem Sinne handeln kann. Nutzen Sie nicht, um Kosten zu sparen, modifizierte Unterlassungserklärungen aus dem Internet. Diese richten meist mehr Schaden an, als sie nutzen.

Lassen Sie die Abmahnkosten und den Schadensersatz prüfen

Die Kanzlei Nimrod bietet den Abgemahnten einen pauschalen Vergleichsbetrag an, der sich aus Schadensersatzkosten und Anwaltskosten zusammensetzt. Die Anwaltskosten werden prozentual vom Gegenstandswert berechnet. Ein spezialisierter Anwalt kann überprüfen, ob die angesetzte Höhe des Gegenstandwertes und damit die in Rechnung gestellten Anwaltskosten rechtens sind.

Nicht ganz klar ist, ob die Zahlung von 100 Euro nach dem § 97 Abs. 2 UrhG die Sache abschließen kann. Diese Vorschrift sieht eine Deckelung der Abmahnkosten in einfach gelagerten Fällen vor. Allerdings gibt es keine gesicherte und einheitliche Rechtsprechung dazu, ob und wann die Begrenzung der Abmahnkosten auch auf Filesharing-Abmahnungen angewendet werden kann.

Tipp:

Suchen Sie sich deshalb Rat und Hilfe bei einem spezialisierten Anwalt und lassen Sie eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung vornehmen.

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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