Worum geht's?
Grundsätzlich gilt im Straßenverkehr: Hände weg vom Handy! Wenn Sie aber doch erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. In diesem Artikel lesen Sie, was der Bußgeldkatalog für Sanktionen vorsieht, was Sie mit Ihrem Handy beim Fahren tun dürfen und welche Konsequenzen drohen, wenn Sie das Handy beim Radfahren oder in der Probezeit hinter dem Steuer genutzt haben.
1. Handy am Steuer: Wie ist die Rechtslage?
Im Straßenverkehr sollte sich jeder Autofahrer aus Gründen der Sicherheit auf den Straßenverkehr konzentrieren. Schon kleinste Momente der Unaufmerksamkeit können reichen, um schwere Fahrfehler zu begehen oder sogar einen Unfall zu verursachen.
Dennoch fahren viele Deutsche mit Handy am Steuer – und werden damit zur echten Gefahr. Experten gehen davon aus, dass sich die Unfallgefahr durch das Telefonieren am Steuer um das Fünffache erhöht. Beim Tippen einer Kurznachricht ist das Risiko eines Unfalls sogar um das Zehnfache höher.
ACHTUNG
Ein zweisekündiger Blick auf das Handydisplay bedeutet bereits bei einer Geschwindigkeit von nur 30 km/h eine Blindfahrt von 18 Metern. Bei einem Tempo von 50 innerorts liegt die Blindfahrt schon bei 27 Metern. Und bei 120 km/h auf der Autobahn sind Sie 66 Meter ohne Blick auf die Straße unterwegs.
Laut Statistischem Bundesamt wurde 2022 in über 7.300 Fällen ein Unfall mit Personenschaden durch Ablenkung am Steuer verursacht. Die Zahl erhöht sich Jahr für Jahr. Deshalb sind einige Vorschriften und Bußgeldtatbestände bezüglich der Nutzung des Handys während der Autofahrt geschaffen worden. Das Handy am Steuer zu nutzen, ist laut § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten. Wann Sie mit einer Sanktion rechnen müssen, wenn Sie das Handy am Steuer benutzt haben, lesen Sie im Folgenden.
2. Wann ist das Handy am Steuer erlaubt und wann verboten?
Die Ordnungswidrigkeit “Handy am Steuer” ist schon mehrfach vor Gericht gelandet. Dort haben sich die Gerichte mit verschiedenen Tatbeständen auseinandergesetzt und somit ergeben sich einige Situationen, bei denen das Handy am Steuer erlaubt ist und keinen Verstoß gegen die StVO darstellt. Zusätzlich wurden Handyverstöße präzisiert. Wir haben Ihnen die Urteile in einer Checkliste zusammengefasst:
- Festnetztelefon im Auto nutzen (OLG Köln, Az. 82 Ss-OWi 93/09)
- Telefonieren mit einer Freisprechanlage ohne das Handy in der Hand zu halten (LG Frankfurt, Az. 2/23 O 506/600)
- Nutzung als Navigationsgerät ohne das Handy in der Hand zu halten (OLG Hamm, Az. III-5 RBs 11/13)
- Musikhören, ohne dass das Handy in der Hand gehalten wird (OLG Hamm, Az. III-5 RBs 11/13)
- Handy dem Beifahrer reichen, ohne auf das Display zu sehen (OLG Köln, Az. III-1 RBs 284/14)
- Heruntergefallenes Handy aufheben (OLG Bamberg, Az. 3 Ss OWi 452/07)
- Telefonieren an der roten Ampel mit ausgeschaltetem Motor (OLG Hamm, Az. 2 Ss OWi 190/07)
- Benutzung des Handys im Stau, bei vollständigem Stillstand und abgeschaltetem Motor
- Display ablesen während der Fahrt (OLG Hamm, Az. 2 Ss OWi 177/05, 2 Ss OWi 1005/02, 2 Ss OWi 402/06)
- Anruf während der Fahrt wegdrücken (OLG Köln, Az. III-1 RBs 39/12)
- Handy als Diktiergerät während der Fahrt nutzen (OLG Jena, Az. 1 Ss OWi 82/06)
- Telefonieren am Standstreifen - mit ausgeschaltetem Motor ebenfalls verboten (OLG Düsseldorf, Az. IV-2 Ss OWi 84/08)
- Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer (OLG Köln, Az. III-1 RBs 347/20)
Wie die Checkliste zeigt, ist bereits das Handy in der Hand halten bei fließendem Verkehr und laufendem Motor eine Ordnungswidrigkeit, sobald Sie dabei auf das Display schauen. Auch das Nutzen des Handys bei gedrehtem Zündschlüssel und Start-Stopp-Automatik sollten Sie unterlassen. Ein Weiterreichen des Handys an den Beifahrer oder ein Aufheben vom Fahrzeugboden ohne Blick auf das Display ist hingegen erlaubt. Genauso wie das Telefonieren und Nachrichten schreiben an der roten Ampel mit ausgeschaltetem Motor.
PRAXIS-TIPP
Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, verbinden Sie Ihr Telefon vor der Fahrt mit der Freisprechanlage und nutzen Sie die Bedienelemente am Lenkrad, um Anrufe entgegenzunehmen oder um Nachrichten per Sprachbefehl zu verschicken. So müssen Sie das Handy nicht in die Hand nehmen und entgehen einem Bußgeld.
Das Verbot gilt im Übrigen nicht nur für das Handy am Steuer. Auch Geräte wie Tablets, Touchscreens, Navis, eBook-Reader, Laptops und Smartwatches dürfen während der Fahrt nicht in der Hand gehalten oder bedient werden. Für eingebaute Touch-Displays gilt: Bei zu langer Nutzung während der Fahrt kann ebenfalls ein Bußgeld fällig werden.
3. Mit Handy am Steuer erwischt: Die Sanktionen der Straßenverkehrsordnung im Überblick
Werden Sie im Straßenverkehr mit dem Handy am Steuer erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Nach der Punktereform zum 1. Mai 2014 und der Änderung der Bußgeldhöhe im Jahr 2017 ist ein Handyverstoß deutlich teurer geworden. Welche Sanktionen Sie erwarten, wenn Sie bei der Fahrt Ihr Handy genutzt haben, können Sie anhand unserer Bußgeldtabelle ablesen.
Handy am Steuer - Bußgeldkatalog
|
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
|
|
Das Handy am Steuer genutzt |
100 Euro |
1 |
|
|
… mit Gefährdung |
150 Euro |
2 |
1 Monat |
|
… mit Sachbeschädigung |
200 Euro |
2 |
1 Monat |
|
Das Handy beim Fahrradfahren genutzt |
55 Euro |
4. Fahrverbot wegen Handy während der Fahrt: Begründete Angst vor dem Führerscheinentzug
Bereits bei einer Gefährdung müssen Sie mit einem einmonatigen Fahrverbot für den Tatbestand “Handy am Steuer” rechnen. Kommt es zum Unfall, droht ebenfalls ein einmonatiges Fahrverbot. Zudem erwarten Sie zwei Punkte in Flensburg. Je nachdem, wie viele Punkte Sie im Fahreignungsregister bereits angesammelt haben, kann dies sogar den Führerscheinentzug für Sie bedeuten.
Denn ab sieben Punkten in Flensburg wird Ihnen der Lappen komplett entzogen und Sie müssen auf die öffentlichen Verkehrsmittel oder den Drahtesel umsteigen.
WUSSTEN SIE’S SCHON?
- 25 Abs. 1 StVG sieht zusätzlich ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten vor, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit auf Basis einer groben oder beharrlichen Pflichtverletzung begehen. Dieser Fall ist auch durchaus von einer gewissen Relevanz für die Praxis. Das Oberlandesgericht Hamm musste bereits über einen entsprechenden Fall verhandeln und entschied, dass das Fahrverbot rechtens ist, wenn ein Autofahrer mehrfach mit Handy am Steuer erwischt wird (Beschluss vom 24. Oktober 2013, Az. 3 RBs 256/13).
Übrigens: Im Fall eines Fahrverbots wird der Führerschein eingezogen und amtlich verwahrt (§ 25 Abs. 2 StVG). Notfalls wird er beschlagnahmt, sofern Sie ihn nicht freiwillig abgeben.
5. Geblitzt beim Telefonieren mit dem Handy: Doppelt zahlen bei zwei Verstößen?
Werden Sie geblitzt und sind auf dem Blitzerfoto ausgerechnet mit dem Handy am Ohr zu sehen, ist die Angst zunächst groß. Mitunter kommen dann nämlich nicht nur das teure Bußgeld und gegebenenfalls Punkte in Flensburg auf Sie zu, sondern zusätzlich flattert Ihnen ein Bußgeldbescheid für die Geschwindigkeitsüberschreitung ins Haus.
In den meisten Fällen greift in diesem Fall die sogenannte Tateinheit. Verwirklichen Sie durch eine Handlung mehrere Tatbestände des Bußgeldkatalogs, so ist nur das Bußgeld in voller Höhe zu zahlen, das den höheren Regelsatz aufweist. Der Regelsatz kann jedoch unter Berücksichtigung des zweiten Verstoßes unter Umständen angemessen erhöht werden, § 3 Abs. 6 BKatV.
AUFGEPASST!
Üblicherweise wird hierfür die Hälfte des Bußgelds der zweiten Ordnungswidrigkeit veranschlagt. Aber: Ist auch die Geschwindigkeitsüberschreitung so ausgeprägt, dass Ihnen dafür Punkte in Flensburg zustehen, müssen Sie mit den doppelten Punkten rechnen.
Beispiel: Sie werden innerorts mit 74 km/h erwischt. Auf dem Blitzerfoto sind Sie mit dem Handy am Ohr zu sehen. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung wird ein Bußgeld von 115 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Für das Telefonieren am Steuer liegt das Bußgeld bei 100 Euro. Zusätzlich müssen Sie mit einem Punkt rechnen. Sie bezahlen 115 Euro für das zu schnelle Fahren sowie höchstwahrscheinlich die Hälfte des zweiten Bußgeldes, also 50 Euro. Zudem kassieren Sie laut Bußgeldkatalog zwei Punkte in Flensburg, je einen pro Regelverstoß.
6. Fahrradfahren mit dem Handy in der Hand: Erlaubt oder verboten?
Auch beim Radfahren darf das Handy nicht in der Hand gehalten werden. Telefonieren per Freisprecheinrichtung oder per Headset ist erlaubt. Nutzen Sie eine Handyhalterung am Fahrrad, dürfen Sie darüber navigieren, da das Handy dabei nicht in der Hand gehalten wird. Das Lesen von Benachrichtigungen und Kurznachrichten sowie das Schreiben von SMS oder WhatsApps ist allerdings verboten.
Halten Sie sich nicht an das Handyverbot auf dem Fahrrad, droht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 55 Euro. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot müssen Sie als Radler nicht befürchten.
7. Handy am Steuer in der Probezeit: Probezeitverlängerung bei zweitem B-Verstoß
Auf die Probezeit wirkt sich das Handy am Steuer bei jungen Autofahrern nur indirekt aus. Der Verstoß allein kann nicht zur Probezeitverlängerung führen. Es handelt sich dabei um einen sogenannten B-Verstoß. Begehen Sie innerhalb der Probezeit einen weiteren B-Verstoß, müssen Sie mit diesen Konsequenzen rechnen:
- Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre
- Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger (ASF, Nachschulung)
- Fahrprobe von mindestens 30 Minuten
- bei Weigerung an der Teilnahme droht ein Fahrverbot
Haben Sie bereits einen B-Verstoß in der Probezeit begangen - sind Sie also beispielsweise mit abgefahrenen Reifen gefahren oder haben die Haupt- oder Abgasuntersuchung um mehr als acht Monate überzogen - müssen Sie damit rechnen, dass eine Verlängerung der Probezeit angeordnet wird.
Haben Sie bereits mehrere A- oder B-Verstöße gesammelt, ist unter Umständen sogar mit schlimmeren Folgen zu rechnen:
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße: Nachschulung und Probezeitverlängerung
- zweiter A-Verstoß oder zwei B-Verstöße nach Teilnahme am Aufbauseminar: Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
- ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße mehr als zwei Monate nach verkehrspsychologischer Beratung: Führerscheinentzug für mindestens drei Monate, MPU vor Neuerteilung
ÜBRIGENS
Bei einem A-Verstoß handelt es sich um eine schwerwiegende Verletzung der Straßenverkehrsordnung. Diese liegt beispielsweise vor, wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h begangen haben, mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wurden oder bei Rot über die Ampel gefahren sind.
8. WhatsApp-Nachrichten und SMS schreiben beim Autofahren: Keine Ausnahmen vom Handyverbot am Steuer für Tipper
Der Gesetzgeber beschränkt das Handyverbot im Auto nicht auf das Telefonieren am Steuer, sondern untersagt schlichtweg jedwede Nutzung. Gemäß § 23 Abs. 1a StVO ist es während des Führens eines Kraftfahrzeugs verboten, ein Mobiltelefon zu benutzen, wenn Sie es dafür aufnehmen und halten müssen.
Dementsprechend gilt das Bußgeld von 100 Euro und der Punkt in Flensburg auch als die adäquate Konsequenz des Schreibens von SMS oder Nachrichten in Messenger-Diensten wie WhatsApp, Facebook Messenger & Co.
PRAXIS-TIPP
Möchten Sie eine SMS schreiben, so müssen Sie entweder auf die Sprachfunktionen des Smartphones zurückgreifen und die Nachricht diktieren, ohne das Handy dabei anzuheben oder zu berühren. Oder Sie bringen das Fahrzeug zum Stehen und stellen den Motor ab. In beiden Fällen wird das SMS schreiben im Auto nicht sanktioniert.
9. Unfall mit Handy am Ohr und Schulter: Wenn’s richtig teuer wird
Sich während der Fahrt mit dem Handy zu beschäftigen, kann Ihnen teuer zu stehen kommen. Sie sind vom Straßenverkehr abgelenkt und begehen mitunter folgenschwere Fahrfehler, durch die leider auch ein Unfall provoziert werden kann. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, wenn Sie einen Unfall verursachen, hängt von der Schwere des Fehlverhaltens und den Schäden ab.
ACHTUNG!
Es macht einen großen Unterschied, ob Sie lediglich ein parkendes Auto touchieren oder bei einem Unfall eine Person ums Leben kommt. Kommt es im Falle einer fahrlässigen Körperverletzung zu einem Strafantrag, müssen Sie bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Stirbt eine Person infolge des Unfalls, kann die Gefängnisstrafe sogar bis zu fünf Jahre betragen.
Wie das im Ernstfall aussehen kann, zeigt der Fall einer jungen Autofahrerin, die während der Fahrt eine SMS versandte und in der Folge ungebremst in zwei Radfahrer fuhr. Schließlich beging sie Fahrerflucht. Nachdem einer der zwei Verletzten verstarb, wurde sie wegen fahrlässiger Tötung und wegen versuchten Mordes durch Unterlassen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt (LG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015, Az. 2 KLs 71 Js 78596/14).
Neben der strafrechtlichen Komponente müssen Sie sich im Falle eines Unfalls wegen Handy am Steuer auch mit den zivilrechtlichen und anderen finanziellen Gesichtspunkten auseinandersetzen. Neben einem eventuell auf zivilrechtlicher Ebene geforderten Schadensersatz der geschädigten Personen kommen die Unfallkosten auf Sie zu.
Ihre Kaskoversicherung darf sich aus der Verantwortung ziehen, wenn Ihnen eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann – das kann neben vielen anderen Ablenkungsfaktoren auch auf das Handy am Steuer zutreffen. Ein kleiner Wermutstropfen: Die Haftpflichtversicherung muss trotzdem zahlen.
10. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: So finden Sie einen Anwalt, wenn Sie das Handy am Steuer benutzt haben
Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. In einigen Fällen lohnt es sich durchaus, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, wenn Sie mit Handy am Steuer erwischt wurden. Ist beispielsweise auf dem Blitzerfoto nicht gesichert erkennbar, wer gefahren ist, oder ist unklar, ob Sie überhaupt ein Handy gehalten oder sich nur am Ohr gekratzt haben, kann ein guter Rechtsanwalt durchaus etwas für Sie herausholen.
PRAXIS-TIPP
Wichtig ist dafür, dass Sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, der die Kombination aus Verkehrsrecht und Strafrecht abdeckt. Im Idealfall handelt es sich um einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, denn dieser musste vor Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung nachweisen, dass er in diesem Rechtsbereich mindestens 160 Fälle in drei Jahren bearbeitet hat und dementsprechend über eine besondere Qualifikation verfügt.
Da gerade zum Thema "Handy am Steuer" immer wieder neue Urteile ergehen, ist es für eine gute Verteidigungsstrategie außerdem unerlässlich, dass der Anwalt sein Fachwissen in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht stets aktuell hält. Achten Sie deshalb auf gängige Weiterbildungssiegel (z. B. "Qualität durch Fortbildung" von der Bundesrechtsanwaltskammer) und auf die Mitgliedschaft in Verbänden.
11. Fazit zum Handy am Steuer
Nutzen Sie Ihr Handy am Steuer, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Neben einem Bußgeld von 100 bis 200 Euro können auch ein bis zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat drohen. Befinden Sie sich zudem noch in der Probezeit, können weitere rechtliche Konsequenzen angeordnet werden.
Der Handyverstoß bezieht sich laut StVO nicht nur auf die Nutzung von Smartphones im Straßenverkehr, sondern auch auf die Nutzung von Tablets, Laptops, Smartwatches oder Navigationssystemen. Wenn Sie ein Kraftfahrzeug führen, sollten Sie nur das Steuer in der Hand halten und keine zusätzlichen Geräte.
Durch die heutige Fahrzeugtechnik lässt sich das Handy bequem mit dem Multimediasystem des Autos verbinden und über das Lenkrad steuern, sodass Sie während der Fahrt bequem per Freisprechanlage telefonieren oder Kurznachrichten per Sprachbefehl verschicken können, ohne das Handy in die Hand nehmen zu müssen.
Wurden Sie dennoch mit Handy am Steuer geblitzt und ein Bußgeldbescheid liegt im Briefkasten, können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch dagegen einlegen. Im Zweifelsfall können Sie juristische Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht beanspruchen.
12. FAQ



