KI-Kennzeichnungspflicht für Unternehmer

Worauf müssen Sie rechtlich achten, wenn Sie Inhalte für Ihre Kunden mittels künstlicher Intelligenz erstellen?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die gute Nachricht: Als Unternehmer können Sie KI-Content grundsätzlich legal für Ihr Business nutzen.
  • Die schlechte Nachricht: Urheberrechte und Kennzeichnungspflichten stehen Ihrer bedenkenlosen KI-Nutzung im Weg.
  • Um Risiken zu reduzieren, sollten Sie unseren Praxisleitfaden zur Nutzung von KI-Content beachten.

Worum geht's?

Für das Tutorial, die Blogpage, den Podcast oder Instagram-Post - Sie nutzen KI-Tools zur Erstellung Ihrer Inhalte? Warum KI-Inhalte in Ihrem Business zum Problem werden können und welche rechtlichen Fallstricke Sie unbedingt umgehen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

1. KI-Content

KI (Künstliche Intelligenz) kann Sie in unzähligen Bereichen unterstützen und viele bauen Ihr Business inzwischen sogar komplett darauf auf. Insbesondere durch KI-Content können Sie Prozesse optimieren und effizienter arbeiten, wie das nachfolgende Beispiel zeigt.

Beispiel - Fitness-App
Wenn Sie beispielsweise eine App im Bereich Fitness und Ernährung haben, können Sie von KI-Content in folgenden Bereichen profitieren:
  • Blog-Artikel: Sie können sich Artikel zum Thema Fitness, Workouts oder Rezepte von KI erstellen lassen.
  • Workout-Pläne: Sie können KI-Systeme dazu nutzen, individuelle Trainingspläne und Beschreibungen von Übungen zu erhalten.
  • Ernährungspläne: KI kann für Ihre Kunden personalisierte Ernährungspläne erstellen und dabei Allergien und Trainingsziele berücksichtigen.
  • Fotos, Videos und Tutorials: KI kann Ihnen Fotos von Übungen, Workout-Videos, Erklärvideos und Kochanleitungen generieren.
  • Social Media Content: Sie können sich von KI bei der Erstellung von Beiträgen für Instagram, Facebook, TikTok und Co. unter die Arme greifen lassen.
  • Newsletter: KI kann Ihnen weiterhin die Inhalte für Newsletter mit Updates und Trainingstipps erstellen.
  • Chatbot: Sie können in Ihre App einen Chatbot einbinden, der Nutzern erste Fragen zur App, zum Training oder zum Ernährungsplan beantwortet.

 

2. Gibt es ein Urheberrecht bei KI-generierten Inhalten?

KI-Content ist also schnell erstellt und macht Ihr Business effizienter, doch beim urheberrechtlichen Schutz gibt es einen Haken. KI-Bilder, -Videos oder -Texte haben keinen Urheber. Weder der Programmierer noch die KI selbst kommen als Urheber in Betracht. Auch Sie als Nutzer werden durch die bloße Eingabe eines Prompts nicht zum Urheber.

Der fehlende urheberrechtliche Schutz von KI-Inhalten hat den Vorteil, dass Sie keinen Urheber benennen müssen, Inhalte beliebig bearbeiten können und auch keine Lizenzgebühr für die Verwendung der KI-Inhalte zahlen müssen. Auf der anderen Seite können andere Nutzer durch Eingabe eines Prompts dieselben Bilder, Texte oder Videos erhalten. Außerdem: Wenn andere Personen wissen, dass Ihre Inhalte KI-generiert sind, könnten Sie diese kopieren und für eigene Zwecke nutzen.

UNSER TIPP

Möchten Sie also Urheber der KI-generierten Werke werden, sollten Sie Folgendes tun:

  • Wandeln Sie Inhalte ab.
  • Ändern Sie mehr als ein paar Worte oder die Farben.
  • Dokumentieren Sie Ihre vorgenommene Abwandlung der Inhalte.
  • Alternativ können Sie KI nur als Inspirationsquelle nutzen.

Des Weiteren riskieren Sie durch die Verwendung von KI-generierten Inhalten, dass Sie fremde Urheberrechte verletzen und Abmahnungen erhalten. Wenn Ihr generierter Text, das Bild oder Video einem bestehenden Werk zu ähnlich sieht, kann der Urheber Sie abmahnen und Schadensersatz verlangen. Um Abmahnungen zu verhindern, sollten Sie:

  • Ihre KI-Inhalte vor der Verwendung überprüfen.
  • Recherchen durchführen und einen Plagiats-Scanner nutzen oder die KI-Inhalte verändern.

3. Recht am eigenen Bild und Haftung

Außerdem besteht die Gefahr, dass z.B. ein KI-erzeugtes Foto eine Person abbildet, die einer realen Person ähnlich sieht. Abgebildete Personen haben das Recht am eigenen Bild und dürfen selbst darüber entscheiden, ob ein Foto, Video oder Gemälde, auf dem sie zu sehen sind, verbreitet oder veröffentlicht werden soll.

Da Sie nie 100%ig sicher sein können, ob die KI-erzeugte Person auch real existiert, können Sie das Risiko nicht ausschließen, gegen das Recht am eigenen Bild zu verstoßen. Sicherer ist es, ein Foto einer Person, an dem Sie die Rechte und die Einwilligung der abgebildeten Person haben, zu nutzen bzw. im Nachgang mithilfe von KI zu bearbeiten.

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Vereinbaren Sie mit Models ausdrücklich schriftlich, dass Sie die Bilder nutzen dürfen. Bei eRecht24 finden Sie das Muster „Model Release Vertrag“, welches Sie für Shootings bzw. Bilder von Fotomodels verwenden können.

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Vergessen Sie außerdem nicht: Sie haften für KI-generierte Inhalte, die Sie verwenden. Das bedeutet, dass Sie nicht nur für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sind, sondern auch für Fehler der KI. Wenn Ihr Chatbot dem Nutzer eine falsche Auskunft gibt und z.B. verspricht, dass er 20% Rabatt auf die Ernährungspläne bekommt, müssen Sie dafür voraussichtlich gerade stehen.

Ein kanadisches Gericht hat dies zumindest in einem Urteil (Civil Resolution Tribunal, Urt. v. 14.02.2024 - Az.: SC-2023-005609) schon bestätigt und entschied, dass das Unternehmen für falsche oder irreführende Aussagen des Chatbots haftet. Die Gerichte in Deutschland würden das vermutlich ähnlich sehen. Seien Sie sich daher dessen bewusst, dass der Einsatz eines Chatbots zu Problemen führen kann.

Nutzen Sie also einen Chatbot, der Ihre Kunden bei kritischen bzw. sensiblen Fragen an einen Support-Mitarbeiter weitergeleitet und sorgen Sie dafür, dass Ihr Chatbot korrekt trainiert wurde.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

4. Gilt für KI-Content eine KI-Kennzeichnungspflicht?

Inzwischen gibt es tausende realistisch wirkende Fotos und Videos im Netz. Selbst für Experten wird es immer schwieriger, KI-Inhalte von menschengemachten Inhalten zu unterscheiden. Die Lösung für dieses Problem kann eine Kennzeichnungspflicht sein.

Die am 1. August 2024 in Kraft getretene KI-Verordnung der EU ist das weltweit erste KI-Gesetz und setzt genau an dieser Stelle an. KI-generierte Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte müssen nach Artikel 50 KI-Verordnung vom Anbieter des KI-Systems im maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt erkennbar sein.

Als Nutzer von KI-Systemen sind Sie also nicht direkt in der Pflicht, jene KI-generierten Inhalte als solche zu kennzeichnen. Aktuell ist jedoch noch nicht klar, inwieweit Sie eine vorhandene Kennzeichnung von KI-Inhalten übernehmen müssen oder ob Sie diese löschen dürfen. Kennzeichnungen könnten beispielsweise sein: Wasserzeichen, Disclaimer oder Hinweise in den Metadaten.

PRAXIS-TIPP

Das Ziel dieser Regelung ist es, dass Nutzer KI-generierte Inhalte von menschengemachten Inhalten unterscheiden können. Daher ist es denkbar, dass Kennzeichnungen nicht einfach gelöscht werden dürfen. Wir empfehlen Ihnen, bestehende Hinweise auf KI-generierte Inhalte nicht zu entfernen. Künftig werden hier hoffentlich die AGB der KI-Tools und Urteile Klarheit schaffen. Die Regelung des Artikel 50 KI-Verordnung wird im Übrigen erst ab dem 2. August 2026 gelten. Bis dahin wird es hoffentlich mehr Klarheit geben.

Seien Sie sich außerdem bewusst, dass durch eine Kennzeichnung in maschienenlesbarer Form für Sie ggf. gar nicht erkennbar ist, ob Ihr KI-Inhalt schon als solcher gekennzeichnet ist. Gegenüber Ihren Kunden sollten Sie aus diesem Grund transparent in Bezug auf den Einsatz von KI sein.

SONDERFALL: DEEPFAKES & TEXTE VON ÖFFENTLICHEM INTERESSE

Wenn Sie KI für Ihre Inhalte einsetzen, müssen Sie diese selbst als KI-generiert kennzeichnen, wenn Sie Deepfakes erstellen oder Texte generieren, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.

5. Gilt eine KI-Kennzeichnungspflicht in sozialen Netzwerken?

Auch auf einigen Social Media ist die Kennzeichnung von KI-Content bereits Pflicht. Noch bevor sich über die europäische KI-Verordnung geeinigt wurde, führten verschiedene Soziale Netzwerke Kennzeichnungspflichten ein.

KI-Content auf Social Media kennzeichnen:

YouTube: Wenn Sie Videos hochladen, müssen Sie angeben, ob es sich bei Inhalten im Video (Ton, Video, Bilder) um “veränderte Inhalte” handelt. Wenn Sie also Inhalte, die echt wirken, stark verändert oder synthetisch generiert haben, müssen Sie dies bei YouTube Studio angeben. Mehr dazu können Sie bei YouTube lesen: KI-generierte Inhalte bei YouTube.

So sieht es aus, wenn Sie Ihr Video auf YouTube hochladen wollen:

Facebook & Instagram: Auch auf Facebook und Instagram gibt es mittlerweile sowohl eine automatische als auch eine manuelle Funktion, KI-generierte Inhalte als “Mit KI generiert” zu kennzeichnen. Mehr dazu können Sie bei Meta selbst lesen: KI-generierte Inhalte bei Meta.

So können Beiträge bei Facebook (links) und Instagram (rechts) als KI-generiert gekennzeichnet werden:

TikTok: Sie müssen alle Inhalte, die vollständig oder teilweise durch KI erstellt wurden, mit dem „AI-generated“-Label versehen. Darüber hinaus markiert TikTok selbst Inhalte automatisiert als KI-generiert. Lesen Sie mehr dazu bei TikTok: KI-Generierte Inhalte bei TikTok.

So sieht es aus, wenn Sie ein Video bei TikTok als KI-generiert kennzeichnen:

6. Fazit: Risiken & KI-Praxisanleitung für Unternehmer

Insgesamt sind die Risiken bei der Verwendung von KI-Content überschaubar. Dennoch sollten Sie insbesondere urheberrechtliche Risiken reduzieren und die in Zukunft geltende Kennzeichnungspflicht im Blick haben.

7-Punkte-Praxisleitfaden
zur Nutzung von KI-Content
  • 1. Wenn Sie Urheber des KI-Inhalts werden wollen, sollten Sie die Inhalte deutlich abwandeln und die Abwandlung auch dokumentieren.
  • 2. Vermeiden Sie Urheberrechtsverletzungen bei der Verwendung von KI-Inhalten, indem Sie Inhalte prüfen und verändern. 100% sicher können Sie jedoch nie sein.
  • 3. Wenn Sie KI-Inhalte mit abgebildeten Personen nutzen, sollten Sie das Recht am eigenen Bild nicht vergessen und ggf. lieber auf Fotos zurückgreifen, an denen Sie entsprechende Rechte und Einwilligungen der abgebildeten Personen haben.
  • 4. Nutzen Sie einen korrekt trainierten Chatbot, der Ihre Kunden bei kritischen Fragen an einen Support-Mitarbeiter weiterleitet.
  • 5. Vorhandene KI-Kennzeichnungen auf Ihren KI-generierten Inhalten sollten Sie sicherheitshalber beibehalten und nicht entfernen.
  • 6. Deepfakes & Texte von öffentlichem Interesse müssen Sie künftig selbst als KI-generiert kennzeichnen.
  • 7. Viele soziale Netzwerke haben Kennzeichnungspflichten eingeführt. Kennzeichnen Sie KI-generierte Erzeugnisse als solche auf Social Media.

 

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7. FAQ

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch im B2B?


Für die Kennzeichnungspflicht kommt es nicht darauf an, ob Sie es mit Unternehmen oder Verbrauchern zu tun haben. Nach der KI-Verordnung müssen sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen KI-generierte Inhalte von menschengemachten Inhalten unterscheiden können.

Als Nutzer von KI müssen Sie nur Deep-Fakes oder Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, als KI-generiert kennzeichnen. Sonstige KI-generierte Inhalte, wie Bilder, Videos und Texte muss der KI-Dienst kennzeichnen. Inwieweit Sie diese Kennzeichnung beibehalten müssen, ist noch unklar.

Was sind Deepfakes?

Deepfakes sind durch KI erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln. Die Person wirkt dabei fälschlicherweise echt oder wahrheitsgemäß. So kann beispielsweise ein Gesicht in einem Video durch das Gesicht einer anderen Person ausgetauscht werden oder die Stimme einer Person verwendet werden, ohne dass diese den Inhalt je gesagt hat.

Nach der KI-Verordnung müssen Ersteller von Deep-Fakes offenlegen, dass die Deep-Fakes mit KI generiert wurden. Hier sind also Sie als KI-Nutzer in der Pflicht, das Ergebnis als KI-generiert zu kennzeichnen.

Muss ich KI-Bilder als KI-erzeugt kennzeichnen?

Wenn Sie KI zur Bildgenerierung nutzen, müssen Sie Bilder grundsätzlich nicht kennzeichnen. Nur Bilder, die Deep-Fakes sind, müssen Sie als KI-generiert kennzeichnen. Aber: Künftig wird das KI-Bild bereits vom Anbieter des KI-Tool als KI-generiert gekennzeichnet sein. Diesen Hinweis sollten Sie auch fürs Erste beibehalten. Aufgepasst auch beim Upload auf Social Media: Einige Plattformen, wie TikTok und Instagram, verlangen die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.

Muss ich KI-generierte Inhalte meiner eigenen KI kennzeichnen?

Ja, KI generierte Inhalte müssen als Anbieter gekennzeichnet werden, wenn diese über eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung vom Betreiber hinausgeht. Nach der KI-Verordnung müssen Anbieter, die ein KI-System entwickelt haben bzw. entwickeln ließen und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringen, KI-generierte Inhalte als solche kennzeichnen.

Sowohl Unternehmen als auch natürliche Personen müssen dieser Pflicht nachkommen und es kommt auch nicht darauf an, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich handeln. Wie eine Kennzeichnung in der Praxis erfolgen muss, ist gesetzlich nicht über die KI-Verordnung geregelt worden. Denkbar sind Disclaimer-Texte, Wasserzeichen auf Bildern oder auch Hinweise in den Metadaten. Die genaue rechtskonforme Ausgestaltung der Kennzeichnungspflicht wird sich zukünftig aus Gerichtsurteilen ergeben.

 

Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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