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Altersprüfung in Onlineshops: Wann ist der Verkauf von Tabak, Alkohol und adult-Content zulässig?

Eine Frage, die sich Shopbetreibern häufig stellt ist die nach der Notwendigkeit einer Altersprüfung der Kunden im Onlineshop. Rechtlich können dabei Bereiche wie das Jugendschutzrecht, das Strafrecht und das Datenschutzrecht eine Rolle spielen. 

Jugendschutz und adult content

Rechtlich gesehen gibt einige Bereiche, in denen eine Altersprüfung notwendig ist. Zum einen aus Gründen des Jugendschutzes bei so genannten bei adult-Angeboten. Zu nennen sind hier insbesondere jugendgefährdenden Medien, unabhängig vom Trägermedium oder vom Format. Es wird hier gefordert, dass die Altersverifizierung stets über das Post-Ident-Verfahren erfolgt. Alle anderen Verfahren (etwa die Identifizierung per Ausweiskopie) wurden bisher von den Gerichten als unzulässig abgelehnt.

Zudem können sich Anbieter hier schnell nach § 184 StgB (Verbreitung pornographischer Schriften) strafbar machen. Die strengen gesetzlichen Vorgaben in dieser Frage hat dazu geführt, dass XXX-Angebote aus dem adult-Bereich heute kaum aus Deutschland heraus betrieben werden.

Alkohol und Tabak für Jugendliche?

Gerade bei Waren wie Alkoholika oder Tabak gibt es aber eine Gesetzeslücke. Im Jugendschutzgesetz sind keine besondere Regelung zum Versandhandel für Tabakwaren oder Alkohol aufgelistet. Die einschlägigen Vorschriften in den §§ 9 und 10 JuSchG verbieten es nicht, Tabak oder Alkohol online an Jugendliche zu verkaufen. 

Diese Waren dürfen offline, also im Ladengeschäft, nicht an Jugendliche verkauft werden. Es fehlt aber seit Jahren an einer entsprechenden Regelung für den Online-Versand.

Verträge mit Minderjährigen

Ein weiterer Grund für eine Altersverifikation,  Verträge  mit Minderjährigen sind schwebend unwirksam, müssen also zu ihrer Wirksamkeit durch die gesetzlichen Vertreter (Eltern) genehmigt werden. Ein Händler geht hier immer das Risiko ein, dass die Eltern das Geschäft nicht genehmigen. In diesen Fällen kann der Händler seinen Kaufpreisanspruch nicht gerichtlich durchsetzen. Insbesondere wenn der Händler bereits geliefert hat, geht er bei Verträgen mit Minderjährigen ein hohes wirtschaftliches Risiko ein.

Datenschutz

Gegen eine generelle Altersabfrage von Kunden im Onlineshop kann aber das Datenschutzrecht sprechen. Hier gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit. Es dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer also nur die Daten erhoben werden, die zwingend für Vertragsschluss und Vertragsabwicklung notwendig sind. Ob die Durchsetzbarkeit des Kaufpreisanspruchs von Online-Händlern ein solcher zwingender Grund ist, ist umstritten. Der Jugendschutz kann es zumindest in den Bereichen Alkohol und Tabak aufgrund der fehlenden Pflicht zur Alterskontrolle im Onlinehandel zumindest nicht sein.Alkohol und Tabak für Jugendliche?

Gerade bei Waren wie Alkoholika oder Tabak gibt es aber eine Gesetzeslücke. Im Jugendschutzgesetz sind keine besondere Regelung zum Versandhandel für Tabakwaren oder Alkohol aufgelistet. Die einschlägigen Vorschriften in den §§ 9 und 10 JuSchG verbieten es nicht, Tabak oder Alkohol online an Jugendliche zu verkaufen.

Diese Waren dürfen offline, also im Ladengeschäft, nicht an Jugendliche verkauft werden. Es fehlt aber seit Jahren an einer entsprechenden Regelung für den Online Versand.

Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert

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