eRecht24 - Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

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Tipps für die Verwendung von Links

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Zusammenfassend lassen sich für die Verwendung von Links folgende Empfehlungen geben:

Setzen Sie keine Links auf Seiten mit strafbaren Inhalten

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob die Inhalte der Seiten, auf die Sie verlinken, rechtmäßig sind, verzichten Sie besser auf den Link. Vorsicht ist vor allem bei Seiten mit Video- oder MP3 Files geboten. Links auf Seiten mit pornographischen oder terroristischen Inhalten sollten Sie auf jeden Fall vermeiden.

Verwenden sie beim Verweis auf fremde Inhalte keine Frames

Lassen sich Frames nicht vermeiden, heben Sie Ihre Inhalte optisch von den fremden Inhalten ab.

Kennzeichnen Sie externe Links

Am sichersten ist es, externe Links auch als solche zu kennzeichen.

Überprüfen Sie die verlinkten Seiten, bevor Sie Links setzen

Die oftmals zu lesenden Disclaimer nützt in den meisten Fällen nichts, vor allem dann wenn Sie Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten haben. Sie sollten die Seiten, auf die Sie verlinken deshalb vor der Verlinkung ansehen.

Siehe insbesondere zur Verwendung von Disclaimern auch "Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht".

Verwenden Sie keine markenrechtlich geschützten Begriffe als Metatags

Vermeiden Sie Begriffe in den Metatags, von denen Sie nicht sicher sind, ob sie markenrechtlichen Schutz genießen. Verwenden Sie nur Metatags, die auch eine Beziehung zu Ihren Seiteninhalten aufweisen.

Verwendung von Deep-Links

Hier war lange Zeit umstritten, ob es zulässig ist, mittels Deep-Link direkt auf Seiten unterhalb der Startseite eines Internetauftritts zu verlinken. Der BGH hat in dem so genannt4en paperboy-Urteil entschieden, dass dies in der Regel zulässig ist. Deep-Links stellen zumindest dann keine Rechtsverletzung dar, wenn die Inhalte auf den Seiten ohne technische Schutzmaßnahmen im Netz veröffentlicht werden.


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