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Auf vielen Webseiten finden sich nicht nur Inhalte des Seitenbetreibers, sonder zu großen Teilen Inhalte der Nutzer. In Foren finden sich oft ausschließlich fremde Inhalte, die der Forenbetreiber nicht selbst erstellt hat. Und auch in Blogs sind die Beiträge der Nutzer oft umgangreicher als die des Blogbetreibers.
Das zur Verfügung stellen von fremden Informationen wird auch als "Hosting" bezeichnet. Damit sind aber nicht die klassischen Webhoster 1&1, Strato oder T-Online gemeint, die Webspace anbieten, sondern jeder, der fremde Inhalte anbietet. Host Providern sind somit die klassischen Fälle der Nutzerinhalte.
Für die fremden Informationen, die ein Seiten-, Foren- oder Blogbetreiber speichert, ist er nach dem Wortlaut des Telemediengesetzes (TMG) zunächst einmal nicht verantwortlich. Das gilt allerdings nur so lange, wie der Seitenbetreiber keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung erlangt hat und danach nicht unverzüglich tätig wird, um die rechtswidrigen Information zu entfernen oder zu sperren.
Es kommt also für die so genannte Forenhaftung auf drei Punkte an:
Allerdings ist die Frage der Haftung für fremde Inhalte in der Praxis deutlich komplexer. Die Gerichte, hier insbesondere das LG Hamburg, bedienen sich bei der Beurteilung fremder Inhalte oftmals der so genannten Störerhaftung. Insbesondere die Rechtsprechung des LG Hamburg hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Seitenbetreiber einer nahezu grenzenlosen Haftung für fremde Inhalte unterworfen waren.
Zu den Hintergründen der Störerhaftung finden Sie einen gesonderten Beitrag.
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Sören Siebert auf Google+