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Die technische Vermittlung - Telekommunikationsunternehmen

Access Provider sind die Unternehmen, die den Zugang zu fremden Inhalten vermittelt. Sie sind für das technische Durchleiten von Informationen verantwortlich. In der Regel sind das die so genannten Zugangsprovider wie Telekom, 1&1, Alice, Freenet oder Vodafone.

Da diese Access Provider lediglich den Zugang zu den Informationen vermitteln, können sie keinen Einfluss auf die fremden Inhalte nehmen und sind in der Regel nicht für diese Informationen selbst verantwortlich. Somit kommt es nicht auf die Kenntnis des Access Providers über die fremden Inhalte an.

Access Provider sind nach gem. § 8 Abs. 1 TMG nicht für fremde Inhalte verantwortlich, wenn sie:

  • die Übermittlung nicht veranlasst,
  • die Adressaten der übermittelten Informationen nicht auswählt und
  • die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.

Daneben regelt § 9 TMG das so genannte Proxy-Cache-Privileg. Demnach sind Access Provider nicht für die automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung von Inhalten auf Proxy-Servern verantwortlich, wenn sie:

  • die Informationen nicht verändern,
  • die Bedingungen für den Zugang zu den Informationen beachten,
  • die Regeln für die Aktualisierung der Informationen, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, beachten,
  • die erlaubte Anwendung von Technologien zur Sammlung von Daten über die Nutzung der Informationen, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, nicht beeinträchtigen und
  • unverzüglich handeln, um im Sinne dieser Vorschrift gespeicherte Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, sobald sie Kenntnis davon erhalten haben, dass die Informationen am ursprünglichen Ausgangsort der Übermittlung aus dem Netz entfernt wurden oder der Zugang zu ihnen gesperrt wurde oder ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde die Entfernung oder Sperrung angeordnet hat.

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