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Von vielen Unternehmen unbemerkt, ist am 1. April 2003 zeitgleich mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Diese Vorschriften haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Internetbranche, insbesondere auf Online-Anbieter von Spiele-Software und Filmen sowie für Verlage von entsprechenden Spiele-Zeitschriften.
Das neue Jugendschutzgesetz ( JuSchG ) löst das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit sowie das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte ab.
Das vielfach als "Schnellschuss" bezeichnete Gesetz (die Wortwahl ist in diesem Zusammenhang allerdings nicht sehr glücklich) wurde als Folge des Amoklaufes an einer Schule in Erfurt in kürzester Zeit verabschiedet. Angesichts vieler Ungereimtheiten und offensichtlich nicht bedachter Folgen für die betroffenen Wirtschaftszweige ist diese Einschätzung zum Jugendschutzgesetz jedoch nicht von der Hand zu weisen.
Ich möchte im Folgenden nicht auf die sehr emotional diskutierte Frage eingehen, ob Computerspiele dafür verantwortlich gemacht werden können, dass Menschen zu Killern werden. Ich werde mich im Folgenden auf die rechtliche Betrachtung und die Auswirkungen dieses Gesetzes beschränken.
Zentrale Punkte der Neuregelung des Jugendschutzgesetzes
Links:
Gesetzestext des Jugendschutzgesetzes
http://www.artikel5.de/gesetze/juschg.html
Amtliche Begründung des Jugendschutzgesetzes
http://dip.bundestag.de/btd/14/090/1409013.pdf
Gesetzestext des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html
Amtliche Begründung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv-bg.html
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