Das Internetrecht ist sehr schnelllebig und umfasst zahlreiche komplexe Rechtgebiete.
Auf unseren Ratgeberseiten informieren wir Sie verständlich, aktuelle und rechtssicher über die Hintergründe des Medienrechts.
Immer mehr Menschen nutzen das Internet zur Erledigung alltäglicher Geschäfte wie Einkäufe, Bestellungen oder Banküberweisungen. Mit der steigenden Nutzerzahl steigt auch die Gefahr, Opfer von Internetbetrug zu werden. Mit immer neuen Methoden und Tricks wird versucht, die mangelnde Kenntnis über Gefahren und die Gutgläubigkeit der Verbraucher auszunutzen.
Das Aufkommen an unaufgeforderten Werbe-Mails (Spam-Mails) hat in den letzten Jahren sprunghaft zugenommen. IT-Sicherheitsunternehmen schätzen, dass weltweit 80% aller E-Mails in diese Kategorie fallen. In den letzten Monaten haben Spammer nun eine neue Möglichkeit gefunden, mit unerwünschter E-Mail-Werbung Geld zu verdienen. Die Rede ist vom so genannten Aktien-Spam.
Seit Monaten ist das Thema der so genannten Online-Durchsuchung in aller Munde. Die einen sehen Online-Durchsuchungen als notwendiges Mittel im Kampf gegen Terrorismus, die anderen befürchten einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und die Grundrechte der Bürger.
Die geplanten Online-Durchsuchungen sind Teil des erweiterten umfassenden Maßnahmenpakets PSIS (Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit). Insgesamt hat der Haushaltausschuss des Bundestages dafür Mittel in Höhe von 132 Millionen Euro bereit gestellt. Die Mittel werden dabei folgendermaßen auf die Sicherheitsbehörden aufgeteilt:
Inwieweit technische Schutzmaßnahmen gegen den Einsatz des Bundestrojaners bei Online-Durchsuchungen erfolgreich sein können, ist umstritten, da auch bei den meisten IT-Spezialisten Programmierung und Aufbau des Trojaners unbekannt ist.
Die Bundesregierung hat für die Programmierung einer entsprechenden Software, die für Online-Durchsuchungen genutzt werden soll, extra Geld bereit gestellt. Wie weit die Bemühungen sind und wie die technischen Einzelheiten aussehen ist bislang allerdings weitgehend unklar. Eine diskutierte Möglichkeit ist der Einsatz des so genannten Bundestrojaners.
Die CDU/CSU begrüßt die Pläne des Bundesinnenministers Schäuble, Online-Durchsuchungen möglichst schnell möglich zu machen. Der Chef der Unions-Fraktion im Bundestag Volker Kauder sieht die heimlichen Online-Durchsuchungen lediglich als möglichen Einzelfall und nicht als Regelfall. Mit dieser Argumentation versuchte auch schon der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Jörg Zierke die bestehenden Befürchtungen zu beschwichtigen.
Zur Zeit besteht auch innerhalb des Bundesgerichtshofs Uneinigkeit über die rechtssichere Anwendbarkeit von Online-Durchsuchungen. Im Februar 2006 hat ein Richter am Bundesgerichtshof unter Berücksichtigung der strafprozessualen Vorschriften für Haus- und Wohnungsdurchsuchungen die verdeckte Online-Durchsuchung mit Hilfe des Einsatzes eines Trojaners von Laptop und Computer eines Beschuldigten aufgrund der Ermächtigungsgrundlage in § 102 StPO angeordnet
Die Rechtsgrundlage oder auch Ermächtigungsgrundlage für geheime Online-Durchsuchungen ist ein zentraler Streitpunkt zwischen den beteiligten Parteien, Interessensvertretern und den bislang damit befassten Richtern und Rechtspolitikern. Bislang ist die Rechtslage noch weitestgehend unklar und umstritten.
Ein weiteres akutes Problem bei der Beurteilung strafrechtlichen Handelns im Internet ist die grenzüberschreitende Funktionsweise des Netzes.
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