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Online-Durchsuchungen - Wie soll eine technische Umsetzung aussehen?

Die Bundesregierung hat für die Programmierung einer entsprechenden Software, die für Online-Durchsuchungen genutzt werden soll, extra Geld bereit gestellt. Wie weit die Bemühungen sind und wie die technischen Einzelheiten aussehen ist bislang allerdings weitgehend unklar. Eine diskutierte Möglichkeit ist der Einsatz des so genannten Bundestrojaners.

Unter einem solchen Trojaner oder auch einem Trojanischen Pferd versteht man ein Computerprogramm, dass auf den ersten Blick nützliche Informationen hat oder berechtigte Funktionen erfüllt, sich dahinter allerdings eine Schadsoftware verbirgt, die ohne das Wissen des Nutzers getarnte Programme startet und bestimmte Befehle ausführt. In der Fachsprache sagt man dazu auch "Malware". Bei den verdeckten Online-Durchsuchungen soll der Bundestrojaner gezielt zur Ausforschung, Auslese oder Kopie sich auf der Festplatte und anderen integrierten Speichermedien befindlichen Informationen genutzt werden. Trojaner sind in letzter Zeit insbesondere durch die Anwendung beim Internet-Betrug durch so genannte Phishing-Angriffe bekannt geworden.

Wie Medienberichten zu entnehmen, ist bekannt geworden, dass die beauftragten Stellen auch überlegen, ob der Bundestrojaner mit Hilfe gefälschter Behörden-eMails auf den Rechner des Betroffenen eingeschleust wird. Kritiker sehen darin eine große Gefahr, da das Vertrauen in behördliche Informationen weiter gesenkt werden könnte, bzw. gesenkt worden ist.

Wie bekannt geworden ist, könnte es sich bei dem Schadprogramm auch um einen so genannten Keylogger (Hardware/Software) handeln.  Ein Keylogger wird dazu verwendet, jedes auf dem Computer geschriebene Wort mitzuprotokollieren und zu überwachen. In der Fachsprache bezeichnet man ein solches Programm auch als Remote Forensic Software (RFS).


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