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Das neue Telemediengesetz (TMG)

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Am 01. März 2007 ist das neue Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten. Das Gesetz löst die bisher für die Haftung im Internet maßgeblichen Normen  des Teledienstegesetz (TDG), des Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und des Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) ab.

Das neue TMG regelt insbesondere die Haftung für Inhalte, gleich ob es sich eigene oder fremde Inhalte handelt. Die wichtigsten betroffenen Rechtsfragen sind dabei:

  • die Haftung der Diensteanbieter für rechtswidrige Inhalte
  • Vorschriften zur Kennzeichnung von Diensten (Impressums-Pflicht)
  • Regelungen zur Bekämpfung von Spam
  • Der Bereich des Datenschutzes für Diensteanbieter
  • Fragen zur Herausgabe von personenbezogenen Nutzerdaten

Das Gesetz enthält einige Neuregelungen, in vielen Fällen wurden aber die bereits bestehenden Normen ohne inhaltliche Änderung übernommen. Bedingt durch eine ungenaue Berichterstattung wurden im Vorfeld aufgrund angeblicher neuer Pflichten befürchtet, dass es hier zu einer massiven Abmahnwelle kommen wird, insbesondere bezüglich der „neuen“ datenschutzrechtlichen Belehrungspflichten. Dies ist jedoch nur bedingt richtig.

 

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