Die Rechtslage rund um das Impressum ist verwirrend. Private Webseiten-Betreiber und Unternehmer sind sich oftmals im Unklaren darüber, welche Informationen ihr Impressum beinhalten muss. In vielen Fällen sind die dort eingetragenen Informationen mangelhaft und führen zu hoher Rechtsunsicherheit und der Gefahr von Abmahnungen.
Dieses Problem ist allerdings nicht neu, es existiert schon seit Jahren. Auch ein Blick in das Telemediengesetz (TMG), in dem wichtige rechtliche Vorschriften zum Impressum geregelt sind, hilft nur begrenzt weiter. Der praktische Anwendungswert für Laien tendiert dabei gegen null. Das Bundesjustizministerium (BMJ) sah sich nun genötigt einen 8-seitigen Leitfaden zur Impressumspflicht ("Allgemeine Hinweise zur Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet") (PDF) auf seiner Website zu veröffentlichen. In dem Werk finden sich dabei lediglich ergänzende Hinweise für Gewerbetreibende zu den Regelungen des TMG.
In der Ankündigung des BMJ heißt es dazu: "Unser neue Leitfaden klärt über diese Fragen auf und hilft Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten. Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, können jetzt auf einen Blick erkennen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben. Damit trägt der Leitfaden in einem Bereich, in dem Abmahnungen häufig vorkommen, zur Rechtssicherheit bei."
Rechtsberatung im Einzelfall könne allerdings auch durch den Einzelfall nicht ersetzt werden, er "hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen". Und dies ist, wie die Erfahrung aus unserer Praxis zeigt, dringend nötig.
Fazit:
Das BMJ scheint zudem aus dem PR-Desaster um die Veröffentlichung der von verschiedenen Gerichten als rechtswidrig klassifizierten amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung gelernt zu haben. Es findet sich nämlich unmittelbar in der Nähe des Leitfaden-Download der fett gedruckte Hinweis: "Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht". Sofern Sie nach wie vor nicht wissen, wie Ihr Impressum rechtssicher ausgestaltet sein muss und welche Informationen dort vorgehalten werden müssen, so finden Sie bei eRecht24 weitere Informationen: Topthema: Impressum-FAQ mit vielen Hintergrundinformationen oder das Website-Impressum direkt und kostenlos mit dem eRecht24-Impressum-Generator erstellen.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Impressum: Rechtsanwalt Sören Siebert
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Abmahnung für Herr Marc Klammek und Herr Florian Richter: „Wonderful[…]
Abmahnung Grafton Hold LLP: „Bei mir bist Du schee“ (Ilhama[…]
Abmahnung Boehmert & Boehmert: Jack Daniel’s Properties, Inc. Derzeit mahnt[…]
Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: „Abenteuer“ (Andrea Berg) Schon[…]
Abmahnungen für die Universal Music GmbH Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte[…]
Eigentlich ging es um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe einer wegen[…]
Abmahnung astragon Software GmbH: „Railworks 3“ Die softwareherstellende astragon Software[…]
Abmahnung für Herrn Dean Leal, Immoral Productions Der Meininger Rechtsanwalt[…]
Abmahnung ROOF Music Schallplatten- und Verlags GmbH: „Amore und so’n[…]
Abmahnung Baseprotect GmbH: „The Dough (Bablo)“ Im Auftrag der Firma[…]
Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).