Sie sind hier: Internetrecht News Abmahnung Bundesjustizministerium veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht

Bundesjustizministerium veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht

Die Rechtslage rund um das Impressum ist verwirrend. Private Webseiten-Betreiber und Unternehmer sind sich oftmals im Unklaren darüber, welche Informationen ihr Impressum beinhalten muss. In vielen Fällen sind die dort eingetragenen Informationen mangelhaft und führen zu hoher Rechtsunsicherheit und der Gefahr von Abmahnungen.

Dieses Problem ist allerdings nicht neu, es existiert schon seit Jahren. Auch ein Blick in das Telemediengesetz (TMG), in dem wichtige rechtliche Vorschriften zum Impressum geregelt sind, hilft nur begrenzt weiter. Der praktische Anwendungswert für Laien tendiert dabei gegen null. Das Bundesjustizministerium (BMJ) sah sich nun genötigt einen 8-seitigen Leitfaden zur Impressumspflicht ("Allgemeine Hinweise zur Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet") (PDF) auf seiner Website zu veröffentlichen. In dem Werk finden sich dabei lediglich ergänzende Hinweise für Gewerbetreibende zu den Regelungen des TMG.

In der Ankündigung des BMJ heißt es dazu: "Unser neue Leitfaden klärt über diese Fragen auf und hilft Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten. Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, können jetzt auf einen Blick erkennen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben. Damit trägt der Leitfaden in einem Bereich, in dem Abmahnungen häufig vorkommen, zur Rechtssicherheit bei."

Rechtsberatung im Einzelfall könne allerdings auch durch den Einzelfall nicht ersetzt werden, er "hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen". Und dies ist, wie die Erfahrung aus unserer Praxis zeigt, dringend nötig.

Fazit:
Das BMJ scheint zudem aus dem PR-Desaster um die Veröffentlichung der von verschiedenen Gerichten als rechtswidrig klassifizierten amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung gelernt zu haben. Es findet sich nämlich unmittelbar in der Nähe des Leitfaden-Download der fett gedruckte Hinweis: "Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht". Sofern Sie nach wie vor nicht wissen, wie Ihr Impressum rechtssicher ausgestaltet sein muss und welche Informationen dort vorgehalten werden müssen, so finden Sie bei eRecht24 weitere Informationen: Topthema: Impressum-FAQ mit vielen Hintergrundinformationen oder das Website-Impressum direkt und kostenlos mit dem eRecht24-Impressum-Generator erstellen.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Impressum: Rechtsanwalt Sören Siebert


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Labels: Abmahnung

Abwahnwarner von Abmahnung-Internet.de

Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Widerrufsbelehrung 2011

Cover E-Book Widerrufsrecht

Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).

» Jetzt informieren...

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.