Die 2. Große Strafkammer des Landgericht Oldenburg (Az: 2 Kls 4/07, Urteil vom 24.05.2007) hatte über die Geschäftspraxis des Vereins "Ehrlich währt am längsten" zu entscheiden. Dieser hatte zwischen Oktober 2006 und Dezember 2006 mehrere tausend kostenpflichtige Abmahnungen an gewerbliche Händler der Auktionsplattform eBay verschickt.
Das Gericht hat nun den ehemaligen Vorsitzenden des Vereins Peter W. wegen Betruges in 385 Fällen verurteilt. Dabei haben von den 5000 abgemahnten Personen lediglich 385 den geforderten Betrag gezahlt. Der Schaden belief sich trotzdem insgesamt auf ein Summe von 54.272,60 Euro. Das Gericht sah die geforderten Aufwandsentschädigungen als unberechtigt an. Nach Ansicht der Strafkammer ist damit der Tatbestand des gewerbsmäßigen Betruges erfüllt.
Die Richter verurteilten den Angeklagten nicht nur wegen gewerbsmäßigem Betrug, sondern auch wegen strafbarer Werbung in 2.931 Fällen. Im Rahmen seiner Tätigkeit für den Verein hatte der Angeklagte Kaffeefahrten organisiert. Dabei wurden insbesondere ältere Menschen durch irreführende Angaben zum möglichen Gewinn verschiedener Preise dazu gebracht, Reiseverträge abzuschließen. In diesem Zusammenhang hatte er auch den wirklichen Preis der Reise verschleiert.
Das LG Oldenburg verurteilte Peter W. nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren. Zudem ist es ihm vier Jahre lang untersagt, " selbst oder durch Dritte gewerblich Reiseleistungen anzubieten, zu vermitteln oder zu verkaufen." Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte und sein Verteidiger auf das Einlegen von Rechtsmitteln verzichtet haben.
Fazit:
Das rechtswidrige Vorgehen des Vereins "Ehrlich währt am längsten" hat wochenlang für große Aufregung gesorgt. Viele gewerbliche eBay-Shop-Betreiber wurden durch das rechtswidrige Verhalten des Angeklagten geschädigt. Der Fall zeigt aber auch, dass es sich lohnt mit allen rechtlichen Mitteln gegen eine solche Abmahnwelle vorzugehen.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Abmahnungen und Online-Shops: Rechtsanwalt Sören Siebert
Existenzgründer, Selbstständige und Freiberufler! Haben Sie die ewigen Mühen und Fehler beim "Word Copy&Paste" Rechnung schreiben satt? Scheuen Sie die Kosten und die unnötigen Funktionen einer teuren Rechnungssoftware?
» Dann schreiben Sie Rechnungen. Einfach, Finanzamt sicher, online!
KEINE CHANCE FÜR ABMAHNER!
Anwaltswissen im Dreierpack
Die eRecht24 Praxisratgeber "Die rechtssichere Website", "Die Abmahnung im Internet" und "Existenzgründung im Internet" von Rechtsanwalt Sören Siebert jetzt zum Vorzugspreis für nur 19,80 € (inkl. 19% USt.)