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Vorratsdatenspeicherung: kein Freibrief für Internetpiraten

Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung wird nach Einschätzung der Musikindustrie keinen direkten Einfluss auf die Verfolgung von Internetpiraterie haben.

Gängige Praxis der Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Internetpiraterie sei die Abfrage von Bestandsdaten wie Name und Anschrift des Anschlussinhabers und nicht von Verkehrsdaten, auf die sich die Entscheidung bezieht.

Mit vorschnellen Bewertungen des Urteils würden Datenschützer Internetpiraten zudem einen Bärendienst erweisen, indem sie die Illusion erwecken, Urheberrechtsverletzungen im Internet könnten nun nicht mehr verfolgt werden. Der Verband forderte erneut mehr Verantwortung der Provider bei der Verfolgung von Internetpiraterie wie beispielsweise in Frankreich oder England. Nur so ließe sich das Problem auch ohne massenhafte juristische Verfahren lösen.

Quelle: http://www.musikindustrie.de

Fazit: Auch bei der Einschätzung von Urteilen hängt das Ergebnis immer davon ab, wen man fragt. Dass der Bundesverband der Musikindustrie dass Vorgehen bei Massenabmahnungen im Bereich Tauschbörsennutzung als weiterhin statthaft ansieht, verwundert also nicht.

Autor:
Rechtsanwalt Sören Siebert - Rechtsberatung Tauschbörsenabmahnung

 


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Labels: Abmahnung

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