
Nahezu jedem Internetnutzer dürfte durch zahlreiche Medienberichte, Verhandlungen und Gerichtsverfahren bekannt sein, dass das unautorisierte Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material wie beispielsweise Songs nicht gestattet ist und zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen kann.
Neue Maßstäbe, was die Kosten für solche Abmahnungen betrifft, setzt jedoch die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Demirci & Dr. Nal. Sie mahnt im Namen des türkischen Musikverbandes scheinbar ausschließlich Internetnutzer ab, die urheberrechtlich geschütztes Material türkischer Künstler illegal herunter geladen haben. Pro unautorisiert herunter geladenem Musikstück scheint die Kanzlei einen Streitwert von EUR 10.000,00 anzusetzen, was zur Folge hat, dass eine Abmahnung bzgl. 300 unautorisiert herunter geladener Musikstücke einen Streitwert von 3.000.000 Millionen Euro zur Folge hat.
Legt man diesen Streitwert zu Grunde, so müsste ein Internetnutzer mit 300 unautorisiert herunter geladenen türkischen Musikstücken mehr als 13.000 Euro allein an Rechtsanwaltsgebühren an die abmahnende Kanzlei bezahlen – vorausgesetzt, man gibt eine entsprechende Unterlassungserklärung ab und einigt sich damit bereits außergerichtlich; ansonsten wird es im Falle des Unterliegens noch teurer.
Wer denkt, mit Zahlung dieses Betrages ist die Angelegenheit aus der Welt geräumt, irrt jedoch: So weisen die Rechtsanwälte ausdrücklich darauf hin, dass die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen „einem weiteren Schreiben vorbehalten“ bleiben. Es wird in der Regel also nicht bei den 13.000 Euro Anwaltskosten bleiben, sondern die Kosten für die Abgemahnten werden sich durch das „gesonderte Schreiben“ noch weiter erhöhen.
Fazit:
Filesharing-Abmahnungen sind heutzutage ein Regelfall für Rechtsanwälte – was an den Abmahnungen der Kanzlei Demirci & Dr. Nal jedoch neu ist, ist die bisher ungeahnte Höhe des angesetzten Streitwertes. Inwiefern dieser auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten wird, bleibt abzuwarten. Auch auf die Höhe der Schadensersatzforderungen dürfen die Internetnutzer gespannt sein.
Autor: Florian Skupin
Rechtsberatung Abmahnung Tauschbörsen - RA Sören Siebert
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