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Ein neues Gesetz des US-Bundesstaates Louisiana soll verurteilte Sexualstraftäter dazu zwingen, sich in sozialen Netzwerken zu offenbaren. Andere Netzwerknutzer sollen per Statusmeldungen auf Facebook & Co über Delikt, Urteilsbegründung, Anschrift und körperliche Merkmale in Kenntnis gesetzt werden, berichtet CNN.
Bisher werden Sexualstraftäter laut Nutzungsbedingungen von Facebook oder Myspace ausgeschlossen. So heißt es in den Nutzungsbedingungen unter „Registrierung und Sicherheit der Konten“ unter Punkt 6: Du wirst Facebook nicht verwenden, wenn du ein verurteilter Sexualstraftäter bist. Jeff Thomson, Mitglied des Repräsentantenhauses und Verantwortlicher für den neuen Gesetzesentwurfs, will damit mögliche Unaufmerksamkeiten von Facebook und Co. ausgleichen und Straftäter verpflichten, sich in Facebook und Co. zu outen und bestimmte Daten zu veröffentlichen. Dazu zählen die Art des Verbrechens, die Urteilsbegründung, die genaue Wohnanschrift und die Beschreibung der eigenen Person.
In einigen US-Bundesstaaten besteht bereits eine Meldepflicht für verurteilte Sexualstraftäter. Nach der Haftentlassung müssen Täter ihre direkten Nachbarn und den Schulbezirk benachrichtigen. Das neue Gesetz zur Meldepflicht in sozialen Netzwerken soll am 1. August 2012 in Kraft treten. Jeff Thomson hofft, dass weitere US-Bundesstaaten dieses Gesetzesvorhaben zum Vorbild nehmen werden. In anderen US-Staaten wie Texas und Illinois dürfen bislang verurteilte Sexualstraftäter keine sozialen Netzwerke nutzen.
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Sören Siebert auf Google+