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Die einen verdienen professionell Geld mit ihrem Blog, die anderen betreiben ihn eher hobbymäßig. Was diese beiden Bloggergruppen miteinander verbindet, ist die Tatsache, dass beide in den Fokus einer neuen Abmahnwelle geraten könnten. Abgemahnt wird aktuell die Verwendung von Bildern in Blogs mit angeblich immens hohen Schadensersatzkosten von bis zu 19.000 Euro für 3 Bilder.
Wie kürzlich bekannt wurde, lässt die Berliner Bildagentur hgm-press Michel OHG durch die Kanzlei activeLAW zahlreiche Blogs abmahnen, sofern die Blogger Fotos verwenden, deren Urheberrechte bei der Bildagentur liegen.
Im Allgemeinen ist dies ein absolut legitimes Vorgehen, seine Rechte zu verteidigen - schließlich sind auch der Bildagentur in der Regel Kosten für die Erstellung der Fotos und für Honorare angefallen. Was an dieser Stelle jedoch auffällig ist, ist die Höhe der Schadensersatzforderung sowie die Art, wie die Abmahnungen ausgesprochen werden.
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Den Schilderungen der Betroffenen zufolge sind Schadensersatzforderungen um die 5.000 EUR pro Bild (!) keine Seltenheit bei den ausgesprochenen Abmahnungen. In einigen Berichten ist die Rede davon, dass hier 19.000 Euro Schadensersatz für 3 Bilder von einem Blogger gefordert werden. Hier ist allerdings eine gewisse Skepsis angebracht. Die 19.000 Euro dürften aber wohl eher der so genannte Gegenstandswert sein, nach dem sich die Anwaltskosten berechnen, nicht der Schadensersatz, den der Abgemahnte zahlen muss.
Interessant ist an dieser Stelle auch, dass einige der Abgemahnten darstellen, dass Sie vom Fotografen udn somit dem Urheber der Bilder die ausdrückliche Erlaubnis zur Nutzung erhalten haben, in einigen Fällen ageblich sogar schriftlich.
Fazit:
Betroffene, die ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, kann nur dringend empfohlen werden, einen auf Internet- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt mit der Prüfung der Abmahnung zu beauftragen.
So kann nicht nur eine Einschätzung erfolgen, ob die Höhe vom Schadensersatz gerechtfertigt ist, sondern auch die häufig zu weit gefasste Unterlassungserklärung entsprechend angepasst werden. Dies ist besonders wichtig, da eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung quasi ein Leben lang gilt und eine Vertragsstrafe auch noch nach 10 oder 20 Jahren gefordert werden kann.
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Sören Siebert auf Google+