Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat nach Aussagen eines Sprechers des BMI die bereits seit 2005 andauernde Praxis von verdeckten Online-Durchsuchungen gestoppt. Nach massiver Kritik von Abgeordneten aus allen Fraktionen und von Datenschützern nach dem bekannt werden dieser Tatsache im Innenauschuss des Bundestages, solle nun eine Prüfung der aktuellen Rechtslage vorgenommen werden. Dies ist auch dringend nötig, da bereits der BGH im Februar entschieden hatte, dass heimliche Online-Durchsuchungen aufgrund der aktuellen Rechtslage unzulässig sind. Nachdem die Öffentlichkeit seit Monaten gezielt getäuscht wurde, versucht das BMI nun den Schaden zu begrenzen.
Die Spionage auf privaten Computern läuft, ohne dass die Öffentlichkeit über diese Tatsache informiert wurde, bereits seit dem Jahr 2005. Der damalige Innenminister der SPD Otto Schily hatte dies damals in einer internen Dienstvorschrift verfügt. Eine solche stellt jedoch keine geeignete Rechtsgrundlage für einen solch massiven Eingriff in die Privatsphäre des Bürgers dar. So hatte auch der BGH klargestellt, dass weder Geheimdienste noch Polizei zu so einem Vorhaben berechtigt seien, da die Strafprozessordnung (StPO) keine einschlägige Rechtsgrundlage dafür liefere. Die Durchsuchung privater Computer mit Hilfe des so genannten Bundestrojaner ist seit Monaten politisch schwer umstritten.
Ebenfalls wird seit Monaten die erweiterte Möglichkeit zur Nutzung von digitalen Passphotos durch die Strafverfolgungsbehörden heiß diskutiert. Gestern hat sich nun die Koalition aus SPD und CDU/CSU in den meisten Punkten geeinigt. Danach sollen in "eiligen Fällen" im Rahmen eines konkreten Ermittlungsverfahrens digitale Passphotos online durch die Polizei von den Meldebehörden abgerufen werden dürfen. Insbesondere wird hierbei der Abruf zu Zeiten, in denen die Meldebehörden geschlossen sind (Nachts oder am Wochenende) genannt. Bei den Plänen zur generellen Speicherung und dem Zugriff auf digitale Fingerabdrücke stellt sich die SPD bislang noch quer. Kritiker befürchten jedoch, dass auch hier alsbald eine Einigung gefunden wird, die einen weiteren Schritt auf dem Weg zum "gläsernen Bürger" darstellt.
Fazit:
Die aktuellen Diskussionen zur Erweiterung der Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten sind hinsichtlich des Datenschutz bedenklich. Insbesondere besteht die große Gefahr des Missbrauch. Zudem ist oft fraglich, ob tatsächlich eine Notwendigkeit für die bereits eingeführten oder geplanten Maßnahmen besteht.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Datenschutz in Netzwerken: Rechtsanwalt Sören Siebert
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