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Datenschutz: Drohen Bußgelder für Google Analytics Nutzer?

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Seit November 2009 dauerten die Verhandlungen mit dem Unternehmen Google wegen des Webanalyse-Tools „Google Analytics“ an und wurden jetzt vom Datenschutzbeauftragten Johannes Casper abgebrochen.

Casper: Google-Nachbesserungen sind nicht ausreichend

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Der Grund: Google verbesserte zwar das Analyse-Tool, jedoch reichen diese Nachbesserungen nicht aus, um den strengen deutschen  Datenschutzanforderungen im Hinblick auf Google Analytics zu genügen.

Kritisiert wird vor allem, dass Google Analytics die IP-Adressen und Aktivitäten der Webseitenbesucher erfasst und speichert. Anschließend werden diese Daten an Servern in den USA gesendet. Dadurch können detaillierte Aktivitätsprofile von bestimmten Personen erstellt werden.

Anonymisierung von IP-Adressen nur per plug-in

Im Mai letzten Jahres reagierte Google mit der Möglichkeit, IP-Adresse bei der Erfassung anonymisieren zu lassen, indem der Tracking-Code um eine Zeile ergänzt werden sollte, bot seither jedoch keine bessere Möglichkeit, diese Funktion bei der Generierung des Tracking-Codes zu aktivieren.

Weiter stellte Google für Firefox, Internet Explorer und Chrome Browser-Plug-ins zur Verfügung, die das Erfassen der IP-Adresse bei Webseiten- oder Onlineshop-Besuchen unterbinden, doch für Linux-Browser, Opera und Apple Safari sind derartige Plug-ins nicht angeboten worden.

Casper erklärt gegenüber der FAZ: "Wir müssen deutlich sagen: Was Google anbietet, reicht nicht."

Fazit:

Nach Abbruch der Verhandlungen können Webseitenbetreiber Bußgelder drohen, wenn sie weiterhin Google Analytics nutzen. Datenschutzbeauftragter Casper zieht in Erwägung Musterprozesse gegen Nutzer des Ananlyse-Tools zu führen.

Datenschutz: Drohen Bußgelder für Google Analytics Nutzer?
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