Immer mehr Hersteller versuchen, ihren Händlern den Verkauf hochpreisiger Markenprodukte auf Online-Auktionsplattformen zu untersagen. Abmahnungen und Gerichtsverfahren zwischen Herstellern und Händlern sind keine Seltenheit.
Diese andauernden rechtlichen Auseinandersetzungen etwa der Firma Scout sind vor allem eBay ein Dorn im Auge. Der Marktführer der Auktionsplattformen hat aus diesem Grunde eine Online-Petition gestartet.eBay will so die anstehenden Verhandlungen der EU um die gesetzlichen Hintergründe derartiger Handelbeschränkungen beeinflussen und erklärt dazu:
„Es darf Herstellern grundsätzlich nicht gestattet sein, einen Verkauf ihrer Produkte über das Internet pauschal zu verbieten. … Außerdem müssen Verbraucher die Möglichkeit haben, online Artikel weiterzuverkaufen, die sie rechtmäßig erworben haben.“
Fazit:
Ob die Initiative von eBay nun tatsächlich aus Gründen des Verbraucherschutzes oder aus berechtigtem Eigeninteresse gestartet wurde, transparente Regelungen würden sowohl von den Händlern aus auch von den Kunden begrüßt werden. Insbesondere Online-Händler können es oft kaum nachvollziehen, wenn sie vom eigenen Lieferanten abgemahnt werden, nur weil sie ihre Ware im Internet anbieten.
Autor: RA Sören Siebert
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