Das Landgericht Darmstadt (Az.: 12 O 532/06) hat aktuell einen Anbieter von Online-Gewinnspielen wegen irreführender Angebote verurteilt. Trotz einer vorherigen Unterlassungsklage hat das Unternehmen weiterhin kostenpflichtige Web-Angebote mit dem eigentlich kostenfreien Gewinnspiel verknüpft.
Dies ist nach Ansicht des LG Darmstadt unzulässig. Das Gericht verurteilte den Anbieter zu einer Geldstrafe in Höhe von 24.000.- Euro. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da die Einspruchsfrist noch laufe, so die Sprecherin des LG.
Die zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gab unterdessen bekannt, dass es sich bei dem Anbieter um die Gebrüder Schmidtlein GbR aus Hessen handelt.
Fazit:
Diese Entscheidung stärkt den Schutz der Verbraucher vor unseriösen Angeboten durch unzulässige Verknüpfungen zwischen kostenfreien und kostenpflichtigen Angeboten. Durch solche undurchsichtigen Angebote wird ansonsten das Vertrauen in den Online-Handel geschwächt. Der Nutzer muss auf den ersten Blick sehen, ob das genutzte Angebot etwas kostet oder nicht.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung eCommerce: Rechtsanwalt Sören Siebert
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).