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Impressumspflicht: Was muss im Impressum einer GmbH-Website stehen?

Betreibt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine eigenen Firmenwebsite, so muss diese auf jeden Fall ein Impressum enthalten. Im Impressum einer GmbH sind folgende Angaben lt. Gesetzgeber vorgeschrieben.

Angaben zum Unternehmen

Das Impressum (auch Anbieterkennzeichnung) einer Website, die von einer GmbH betrieben wird, sollte nach § 5 TMG zunächst den Namen des Unternehmens sowie den Rechtsformzusatz "GmbH" enthalten. Daneben muss die Anschrift des Unternehmens angegeben werden, also Straße, Hausnummer, Ort sowie die Postleitzahl.

Zusätzlich müssen der oder die vertretungsberechtigten Personen (in der Regel der Geschäftsführer) mit ausgeschriebenem Vor- und Nachnamen angegeben werden.
Hinzu kommen Angaben zum Registergericht und die Registernummer. Zusätzlich müssen Umsatzsteuer-ID und die Wirtschafts-Identifikationsnummer angegeben werden, wenn diese vorhanden sind. Die finanzamtbezogene Steuernummer muss im Impressum hingegen nicht angegeben werden.

Kontaktangaben

Es müssen Angaben zur Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter der Website der Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemacht werden. Das sind in der Regel die Telefonnummer, die Faxnummer sowie die E-Mail-Adresse. Ein Kontaktformular reicht nach Ansicht einiger Gerichte nicht aus.

Weitere Angaben

Abhängig davon, was auf der GmbH-Website angeboten wird und von wem, sind ggf. zusätzliche Angaben in den Bereichen der zulassungsbedürftigen und kammergebundenen Berufe notwendig.

Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten sind der Name des Verantwortlichen (Vor- und Nachname ausgeschrieben) der GmBH sowie die vollständige Anschrift anzugeben.

 

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