Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung und Co.

14 Tage, viele Fallstricke: Widerrufsrecht im E-Commerce einfach erklärt

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
(182 Bewertungen, 3.87 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufrecht, wenn sie Waren, digitale Inhalte und Dienstleistungen kaufen.
  • Shopbetreiber müssen ihre Kunden über dieses Widerrufsrecht informieren (Widerrufsbelehrung).
  • Da sich die Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung unterscheiden können, sollten Sie einen Anwalt für die Erstellung beauftragen.

Worum geht's?

Sie haben einen Onlineshop und bieten Ihre Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalte auch Verbrauchern an? Dann ist für Sie einiges zu tun. Denn Verbraucher haben ein Widerrufsrecht und können den Vertrag rückwirkend auflösen. Lesen Sie, was Sie als Shopbetreiber rund um Widerrufsbelehrung und Co. wissen müssen und was Sie als Verbraucher tun müssen, um von Ihrem Widerrufsrecht beim Online-Kauf Gebrauch zu machen.

 

1. Widerrufsrecht: Mein Recht als Verbraucher

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Verträgen im Fernabsatz können Verbraucher vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dies gilt insbesondere für online gekaufte Waren. Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen bedeutet einfach gesagt: Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, auch wenn die Ware vollkommen in Ordnung ist.

INTERESSANT

Bei einer Ausübung des Widerrufsrechts löst sich der Vertrag rückwirkend auf. Das heißt, der Vertrag wird rückabgewickelt, als hätte es ihn nie gegeben: Sie senden die Ware zurück, Ihr Vertragspartner – der Händler - zahlt Ihnen den Kaufpreis zurück.

In einigen Fällen können Sie als Verbraucher den Vertrag nicht widerrufen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Kleidung für sich oder eine andere Person maßanfertigen lassen, bei schnell verderblichen Waren wie Lebensmitteln, bei ursprünglich versiegelten Produkten oder bei einer Dienstleistung, die zu einem konkreten Zeitpunkt erbracht wird (z. B. Hotelzimmer oder Konzertkarten).

Ein Widerrufsrecht haben Sie als Verbraucher neben Kaufverträgen über Internet oder Telefon auch dann, wenn Sie folgende Verträge abschließen:

  • Bauverträge
  • Kreditverträge für Immobilien
  • Verträge mit Ratenlieferung
  • Versicherungsverträge
  • Geschäfte „an der Haustür“, beispielsweise durch einen Vertreter

AUFGEPASST!

Werden Sie als Verbraucher bei Abschluss eines Abonnements mit kostenloser Testphase nicht vollumfänglich über die nach der Testphase entstehenden Kosten informiert oder ändern sich die bei Vertragsabschluss mitgeteilten Vertragsbedingungen bei Übergang in die kostenpflichtige Phase, kann nach Umwandlung in den kostenpflichtigen Teil ein erneutes Widerrufsrecht bestehen.

Dieses wird Ihnen nach aktueller EuGH Rechtsprechung (EuGH Urt. v. 05.10.2023, Az. C-565/22) aus Gründen des Verbraucherschutzes zugestanden und ermöglicht eine erneute Bedenk- oder Prüfzeit.

Ist ein Widerruf vor Erhalt der Ware möglich?

Sie wollen die Online-Bestellung bereits vor dem Erhalt der Ware beim Händler widerrufen? Sie können die Ware, die Sie bestellt haben, beim Online-Händler bereits vor Erhalt der Ware widerrufen bzw. vom Online-Kauf zurücktreten. In dem Fall kommt es zu einer Rückabwicklung. Haben Sie die Ware bereits bezahlt, erhalten Sie das Geld zurück.

Befindet sich die Ware bereits im Versand und der Liefertermin ist bestätigt, kommen Verbraucher regelmäßig auf die Idee, die Annahme der Ware zu verweigern. Dies ist jedoch nicht so einfach möglich, denn die Annahmeverweigerung gilt nicht automatisch als Widerruf. Mehr zu dem Thema Annahmeverweigerung lesen Sie in unserem Artikel "Online-Händler aufgepasst: Gilt eine Annahmeverweigerung als Widerruf?".

Für die Form des Widerrufs gibt es keine feste Regelung. Sie können den Vertrag widerrufen, indem Sie eine E-Mail oder SMS versenden, das Kontaktformular auf der Website nutzen oder schriftlich per Brief oder Fax widerrufen.

2. So können Verbraucher den Vertrag widerrufen

Als Verbraucher müssen Sie dem Verkäufer gegenüber den Vertrag schriftlich, mündlich oder telefonisch widerrufen. Das geht zum Beispiel per Muster-Widerrufsformular, das der Betreiber Ihnen bereitstellen muss. Die Gründe für den Widerruf müssen Sie nicht angeben.

WUSSTEN SIE’S SCHON?

Die Frist von 14 Tagen beginnt ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein Dritter, der von Ihnen benannt wurde, die Ware vom Beförderer in Besitz genommen hat - Aber nicht vor Erhalt der Widerrufsbelehrung. Das bedeutet: Die Widerrufsfrist beginnt erst in dem Moment, in dem beides passiert ist – wenn der Shopbetreiber Sie über das Widerrufsrecht informiert hat und Sie die Ware erhalten haben. Bei Teillieferungen beginnen die Fristen erst, wenn die letzte Lieferung bei Ihnen eintrifft. Bei Abos hingegen beginnen die 14 Tage mit der ersten Lieferung.

Folgen des Widerrufs: Sie müssen die Ware innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie den Widerruf erklärt haben, an den Verkäufer zurückschicken.

Rücksendekosten bei Widerruf

Die Kosten für die Rücksendung müssen Sie als Verbraucher grundsätzlich selbst tragen. Die entsprechenden Regelungen, nach denen der Verkäufer bei einem Warenwert über 40 Euro(sogenannte 40-Euro-Klausel) die Rücksendekosten tragen musste, entsprechen der alten Rechtslage und sind im Jahr 2014 weggefallen. Der Unternehmer muss Ihnen als Verbraucher die Kostentragungspflicht nicht vertraglich auferlegen, allerdings muss er Sie über die Pflicht, die Rücksendekosten selbst zu tragen, unterrichten. Der Händler kann auchfreiwillig die Kosten für die Rücksendung übernehmen. In diesem Fall muss er den Punkt in der Widerrufsbelehrung erwähnen.

3. Shopbetreiber: Das muss in einer Widerrufsbelehrung stehen

 

Sind Ihre Kunden Verbraucher, müssen Sie diese als Onlineshopbetreiber darüber aufklären, dass sie ein Widerrufsrecht haben. Diese Pflicht können Sie mittels Widerrufsbelehrung erfüllen.

Aber Achtung: Es gibt nicht die EINE Widerrufsbelehrung. Je nachdem, was Sie in Ihrem Shop zum Verkauf anbieten (Vertragsgegenstand) und wie Ihr Angebot konkret aussieht, müssen Sie die Belehrung an zahlreichen Stellen anpassen bzw. die richtige Alternative des Musters auswählen.

Damit die Belehrung alle erforderlichen Angaben enthält und zu Ihrem Shop passt, bietet sich die Nutzung des eRecht24 Premium Widerrufsbelehrungs-Generators an. Dieser ist stets auf aktuellem rechtlichen Stand und von Rechtsanwälten geprüft.

PRAXIS-TIPP

In jede Widerrufsbelehrung gehören in jedem Fall folgende Pflichtangaben:

  • Ihre Anschrift und Firmenbezeichnung
  • Ihre E-Mail-Adresse
  • die vierzehntägige Widerrufsfrist
  • Beginn der Widerrufsfrist
  • Hinweis, dass der Widerruf ohne die Angabe von Gründen innerhalb der Widerrufsfrist schriftlich oder mündlich erfolgen muss
  • Widerrufsformular, das der Verbraucher für den Widerruf nutzen kann

Eine rechtssichere Widerrufsbelehrung können Sie auf eRecht24 Premium erstellen. Individuell, einfach und schnell. Probieren Sie es aus!

Premium Mitglied werden

eRecht24 Premium für Websitebetreiber, Agenturen & Online-Shops

  • Generatoren, AGB, Muster & Verträge
  • Cookie Consent Tool, Premium Scanner & Projekt Planer
  • Live-Webinaren und Know-How für rechtssicheres Business
Premium Mitglied werden

Seit Mai 2022 müssen Sie als Onlinehändler zudem bestimmte Informationspflichten in Bezug auf digitale Dienste und Werbenetzwerke gegenüber Ihren Kunden erfüllen. Erstellen Sie aus den personenbezogenen Daten Ihrer Kunden ein Nutzerprofil und geben auf dieser Basis personenbezogene Preise an, müssen Sie Ihre Kunden hinsichtlich personalisierter Preise aufklären.

Die Informationspflicht gilt auch, wenn Sie Online-Kommunikationsmittel (z.B. Messenger-Dienste wie Whatsapp) zur Verfügung stellen und Ihre Kunden die Kommunikation auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Smartphone) speichern können. Die Pflicht zur Schaffung eines solchen Online-Kommunikationsmittels besteht hingegen nicht. Lediglich für den Fall, dass Sie solche verwenden, müssen Sie Ihre Kunden darüber informieren.

ACHTUNG!

Nach einer Entscheidung des BGH (Beschluss vom 25.02.2025, Az.: VIII ZR 143/24) sind Unternehmen nicht verpflichtet, eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung anzugeben, wenn Sie dem Verbraucher Postanschrift und E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen.

4. Gesondertes Widerrufsformular erforderlich

Neben der Belehrung müssen Sie dem Kunden ein gesondertes Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Dies kann der Verbraucher nutzen, um den Kaufvertrag zu widerrufen: Er kann es ausfüllen und an Sie zurückschicken. Hier müssen Sie dann die Adresse, E-Mail-Adresse und Faxnummer aufnehmen, an die er das ausgefüllte Formular senden kann. Aber Achtung: Es besteht für den Kunden keine Pflicht, das Formular zu nutzen. Sie müssen es ihm aber trotzdem immer bereitstellen.

5. So müssen Shopbetreiber die Widerrufsbelehrung gestalten

Sie müssen die Belehrung so gestalten, dass sie deutlich von den AGB und dem Vertrag abgehoben ist. Dazu müssen Sie folgendes tun:

Weisen Sie im Bestellprozess auf der letzten Checkoutseite auf die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular hin. Dabei muss die Belehrung über einen sogenannten sprechenden Link direkt erreichbar sein. Schreiben Sie zum Beispiel folgendes:

  • "Verbrauchern steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular finden Sie hier.“ (Link auf die Dokumente)

Der richtige Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung

Es ist ausreichend , wenn der Kunde die Widerrufsbelehrung direkt vor Vertragsabschluss auf der letzten Checkoutseite aufrufen kann (siehe oben).

Aber Achtung: Machen Sie hier nicht alles richtig, kann sich das Recht auf Widerruf des Kunden auf 12 Monate und 14 Tage verlängern, nachdem er die Ware erhalten hat. Das gilt auch, wenn Sie ihn gar nicht über das Widerrufsrecht informieren. Handeln Sie hier also sofort, wenn Sie die Vorgaben bisher so nicht umgesetzt haben!

PRAXIS-TIPP

Gehen Sie auf Nummer Sicher. Wenn der Kunde die Widerrufsbelehrung zu spät erhält, verlängert sich das Widerrufsrecht entsprechend.

6. Widerruf für Warenverkauf

Verkaufen Sie in Ihrem Onlineshop Waren, müssen je nach Ihrem Geschäftsmodell folgende Anforderungen und Sonderfälle in Ihrer Widerrufsbelehrung abgedeckt sein:

Möchten Sie die Kosten für die Rücksendung der Waren selbst übernehmen?

Gesetzlich haben Sie zwar nicht die Pflicht, die Rücksendekosten zu tragen. Es bietet sich aber an, diese freiwillig zu übernehmen, wenn Sie als besonders kulant einen positiven Eindruck machen möchten. Bedenken Sie auch, dass mittlerweile viele Online-Händler die Kosten selbst tragen. Vereinbaren Sie in diesem Fall die Übernahme ausdrücklich und nehmen Sie diesen Punkt in die Widerrufsbelehrung auf.

Können Ihre Kunden den Widerruf direkt in Ihrem Shop erklären?

Kunden können ihren Widerruf schriftlich oder mündlich erklären, also per E-Mail, Brief, Fax oder telefonisch. Sofern Sie zusätzlich in Ihrem Shopsystem eine technische Möglichkeit hinterlegt haben, den Widerruf dort direkt zu erklären, nehmen Sie diese Möglichkeit in Ihre Widerrufsbelehrung auf.

Liefern Sie Ihre Waren auch in Form von Teillieferungen?

Sofern Sie Ihre Ware in verschiedenen Teilen liefern, kommt es für den Beginn der Widerrufsfrist darauf an, wann die letzte Teillieferung bei Ihrem Kunden eintrifft. Nehmen Sie diese Info in Ihre Widerrufsbelehrung auf.

Handelt es sich um regelmäßige Lieferungen?

Wenn es sich um eine regelmäßige Warenlieferung handelt, zum Beispiel um ein Zeitschriften-Abo, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist dann, wenn die erste Lieferung beim Kunden ist. Dies gehört auch in die Widerrufsbelehrung.

Liefern Sie die Waren auch per Spedition?

Bei Speditionswaren gibt es eine wichtige, sehr praxisrelevante Besonderheit. Wenn die Waren nicht mit der Post zurückgesendet werden können, sondern der Kunde sie per Spedition zurücksenden muss, gilt: Sie brauchen eine gesonderte Widerrufsbelehrung.

Sie können dem Kunden freiwillig anbieten, die Speditionskosten voll oder bis zu einem Teilbetrag zu übernehmen. Möchten Sie die Rücksendekosten nicht tragen, müssen Sie in der Widerrufsbelehrung angeben, wie hoch die Rücksendekosten maximal sein werden.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Es gibt jedoch Fälle, in denen Ihr Kunde kein Widerrufsrecht hat. Hierüber müssen Sie Ihre Kunden informieren. Das sind die wichtigsten Fälle:

  • Sie fertigen Waren individuell für den Kunden an. Beispiel: Maßanzüge
  • Die Ware kann schnell verderben. Beispiel: Lebensmittel
  • Zeitschriften oder Zeitungen (Ausnahme: Abonnements)
  • Ton- oder Videoaufnahmen, Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn der Käufer die Versiegelung nach der Lieferung entfernt hat.

7. Widerruf für digitale Inhalte & Dienstleistungen

Sie bieten über Ihren Onlineshop digitale Inhalte wie e-Books oder Hörbücher an? Dann gilt kein klassisches Widerrufsrecht, sondern ein beschränktes. Mehr zum Widerrufsrecht für digitale Inhalte lesen Sie in unserem Artikel.

Sofern Sie über Ihren Onlineshop Dienstleistungen anbieten, gibt es eine Besonderheit: Es könnte sein, dass der Kunde bereits einen Teil der Leistung in Anspruch genommen hat. Mehr zum Widerrufsrecht für Dienstleistungen erfahren Sie in unserem Artikel.

8. Fazit: Rechtssichere Widerrufsbelehrung für Ihre Website

Trotz Muster-Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular: Es ist eine Mammutaufgabe, wenn man als Shopbetreiber eine korrekte, auf den individuellen Shop zugeschnittene Widerrufsbelehrung erstellen möchte.

Und wenn Sie sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, droht Ihnen eine teure Abmahnung wegen der Widerrufsbelehrung. Ferner laufen Sie Gefahr, dass sich das Widerrufsrecht Ihrer Kunden verlängert – im schlimmsten Fall auf über ein Jahr!

Mit dem Widerrufsbelehrung Generator auf eRecht24 Premium erstellen Sie in wenigen Minuten eine rechtssichere Widerrufsbelehrung für Ihre Website - ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst. Zusätzlich können Sie weitere Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung oder AGB erstellen. Probieren Sie es aus!

Premium Mitglied werden

eRecht24 Premium für Websitebetreiber, Agenturen & Online-Shops

  • Generatoren, AGB, Muster & Verträge
  • Cookie Consent Tool, Premium Scanner & Projekt Planer
  • Live-Webinaren und Know-How für rechtssicheres Business
Premium Mitglied werden

Bei besonders individuellen Fällen oder komplexen Geschäftsmodellen sollten Sie auf die Beratung eines Anwalts zurückgreifen. Die Kanzlei Siebert Lexow steht Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.

KANZLEI KONTAKTIEREN

KANZLEI SIEBERT LEXOW

Benötigen Sie individuelle rechtliche Unterstützung in Ihrem Online-Business? Dann kontaktieren Sie unsere Partnerkanzlei Siebert Lexow.
KANZLEI KONTAKTIEREN

9. FAQ Für Verbraucher

Wie kann ich als Verbraucher einen Vertrag widerrufen?

Sie können Ihre Online-Bestellung rückgängig machen, indem Sie den Widerruf erklären (sog. einseitige Willenserklärungen). Das können Sie schriftlich oder mündlich tun, eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

Wie lange kann ich als Verbraucher einen Vertrag widerrufen?

Sie haben 14 Tage Widerrufsrecht. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten haben und ordnungsgemäß über Ihr Recht informiert wurden (Widerrufsbelehrung). Fehlt die Belehrung ganz, erlischt das Widerrufsrecht nach einem Jahr und 14 Tagen.

Hat man immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht?

Nein. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht nur bei bestimmten Verträgen, etwa bei Online-Käufen, Telefonverträgen oder Haustürgeschäften. Bei Käufen im stationären Handel gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dort kann der Händler die Ware allerdings aus Kulanz freiwillig zurücknehmen.

Was passiert, wenn ich als Verbraucher den Vertrag widerrufen habe?

Die Vertragsparteien müssen die gegenseitig empfangenen Leistungen zurückgewähren. Das heißt: Sie müssen die Ware zurücksenden. Der Verkäufer muss Ihnen die geleisteten Zahlungen inklusive der Versandkosten zurückerstatten.

Wer bezahlt die Rücksendekosten?

Sie als Verbraucher sind im Fall des Widerrufs verpflichtet, die Rücksendekosten selbst zu tragen, wenn der Verkäufer Sie entsprechend belehrt hat. Aus Kulanz kann der Shopbetreiber die Kosten für die Rücksendung allerdings freiwillig übernehmen, was in vielen Fällen auch passiert.

Wann ist ein Widerruf nicht möglich?

Ein Widerruf ist ausgeschlossen bei individuell angefertigten Waren, schnell verderblichen Produkten, entsiegelten Hygieneartikeln oder geöffneter Software. Auch bei Dienstleistungen, die mit Zustimmung des Kunden vollständig erbracht wurden, besteht kein Widerrufsrecht mehr.

Ist ein Widerruf per Mail gültig?

Ja. Ein Widerruf per E-Mail ist rechtlich wirksam. Er muss eindeutig erklären, dass der Vertrag widerrufen wird. Eine Begründung ist nicht nötig. Wichtig ist, dass der Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Welche Verträge können widerrufen werden?

Widerrufbar sind vor allem Fernabsatzverträge, zum Beispiel Online-Bestellungen, Telefon- oder Katalogkäufe, sowie Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. Dazu zählen in der Regel auch viele Abonnements oder Dienstleistungsverträge, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

10. FAQ für Shopbetreiber

Wann ist eine Widerrufsbelehrung erforderlich?

Eine Widerrufsbelehrung ist erforderlich bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Dazu zählen insbesondere Online-Shops, Telefonverträge oder Haustürgeschäfte. Sie muss dem Verbraucher rechtzeitig vor Vertragsschluss klar und verständlich bereitgestellt werden.

Wie muss ich als Shopbetreiber meine Kunden über das Widerrufsrecht belehren?

Sie müssen Ihren Kunden eine Widerrufsbelehrung bereitstellen, die sie über ihre Rechte aufklärt. Nutzen Sie dazu die amtliche Muster-Widerrufsbelehrung in der Variante, die auf Ihren Shop passt. Integrieren Sie es in den Bestellprozess (Checkout-Seite) und übersenden Sie es dem Kunden sofort nach Vertragsschluss in speicherbarer Form, z.B. per Mail als PDF.

Muss ich als Shopbetreiber die Rücksendekosten übernehmen?

Nein. Nach aktueller Rechtslage, die sich 2014 geändert hat, sind Sie nicht mehr verpflichtet die Rücksendekosten zu übernehmen. Allerdings können Sie die Kosten aus Kulanz freiwillig tragen, was tatsächlich auch viele Shopbetreiber tun.

Wie sieht eine korrekte Widerrufsbelehrung aus?

Eine korrekte Widerrufsbelehrung informiert klar über Frist, Beginn, Ausübung und Folgen des Widerrufs. Sie muss verständlich formuliert sein und das gesetzliche Muster weitgehend unverändert verwenden. Angaben zu Rücksendekosten und zur Rückzahlungspflicht des Unternehmers sind ebenfalls erforderlich.

Was passiert bei fehlender Widerrufsbelehrung?

Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Verbraucher können den Vertrag dann bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen. Zudem drohen Online-Shops Abmahnungen und rechtliche Nachteile.

Muss ich jeden Widerruf aktiv bestätigen?

Bieten Sie Ihren Kunden die Möglichkeit, das Muster-Widerrufsformular oder eine andere Widerrufserklärung auf Ihrer Webseite auszufüllen und zu übermitteln, müssen Sie dem Verbraucher den Zugang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen. Denn der Verbraucher hat ansonsten keinen eigenen Nachweis dafür, dass der Widerruf auch tatsächlich übermittelt wurde.

Was ist ein dauerhafter Datenträger?

Ein dauerhafter Datenträger bietet dem Verbraucher die Möglichkeit, Informationen so zu speichern, dass sie für einen angemessenen Zeitraum unverändert zugänglich bleiben. Sie können dem Verbraucher daher per E-Mail den Zugang seiner auf Ihrer Website ausgefüllten und übermittelten Widerrufserklärung bestätigen.

 

 

Rechtsanwältin Annika Haucke
Annika Haucke
Rechtsanwältin & Legal Writerin

Annika Haucke ist Rechtsanwältin und absolvierte darüber hinaus ein Journalismus-Studium. Seit mehr als 10 Jahren ist sie als Legal Writerin und Online-Redakteurin tätig. Sie hat bereits Texte für Steuerberatungsgesellschaften, Medienrechtsanwälte sowie für den Tagesspiegel und die Stiftung Warentest geschrieben. Seit 2020 ist Annika Haucke Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen im Internet-, Urheber-, Steuer- und Datenschutzrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details