Worum geht's?
Sie haben einen Onlineshop und bieten Ihre Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalte auch Verbrauchern an? Dann ist für Sie einiges zu tun. Denn Verbraucher haben ein Widerrufsrecht und können den Vertrag rückwirkend auflösen. Lesen Sie, was Sie als Shopbetreiber rund um Widerrufsbelehrung und Co. wissen müssen und was Sie als Verbraucher tun müssen, um von Ihrem Widerrufsrecht beim Online-Kauf Gebrauch zu machen.
1. Widerrufsrecht: Mein Recht als Verbraucher
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Verträgen im Fernabsatz können Verbraucher vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dies gilt insbesondere für online gekaufte Waren. Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen bedeutet einfach gesagt: Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, auch wenn die Ware vollkommen in Ordnung ist.
INTERESSANT
Bei einer Ausübung des Widerrufsrechts löst sich der Vertrag rückwirkend auf. Das heißt, der Vertrag wird rückabgewickelt, als hätte es ihn nie gegeben: Sie senden die Ware zurück, Ihr Vertragspartner – der Händler - zahlt Ihnen den Kaufpreis zurück.
In einigen Fällen können Sie als Verbraucher den Vertrag nicht widerrufen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Kleidung für sich oder eine andere Person maßanfertigen lassen, bei schnell verderblichen Waren wie Lebensmitteln, bei ursprünglich versiegelten Produkten oder bei einer Dienstleistung, die zu einem konkreten Zeitpunkt erbracht wird (z. B. Hotelzimmer oder Konzertkarten).
Ein Widerrufsrecht haben Sie als Verbraucher neben Kaufverträgen über Internet oder Telefon auch dann, wenn Sie folgende Verträge abschließen:
- Bauverträge
- Kreditverträge für Immobilien
- Verträge mit Ratenlieferung
- Versicherungsverträge
- Geschäfte „an der Haustür“, beispielsweise durch einen Vertreter
AUFGEPASST!
Werden Sie als Verbraucher bei Abschluss eines Abonnements mit kostenloser Testphase nicht vollumfänglich über die nach der Testphase entstehenden Kosten informiert oder ändern sich die bei Vertragsabschluss mitgeteilten Vertragsbedingungen bei Übergang in die kostenpflichtige Phase, kann nach Umwandlung in den kostenpflichtigen Teil ein erneutes Widerrufsrecht bestehen.
Dieses wird Ihnen nach aktueller EuGH Rechtsprechung (EuGH Urt. v. 05.10.2023, Az. C-565/22) aus Gründen des Verbraucherschutzes zugestanden und ermöglicht eine erneute Bedenk- oder Prüfzeit.
Ist ein Widerruf vor Erhalt der Ware möglich?
Sie wollen die Online-Bestellung bereits vor dem Erhalt der Ware beim Händler widerrufen? Sie können die Ware, die Sie bestellt haben, beim Online-Händler bereits vor Erhalt der Ware widerrufen bzw. vom Online-Kauf zurücktreten. In dem Fall kommt es zu einer Rückabwicklung. Haben Sie die Ware bereits bezahlt, erhalten Sie das Geld zurück.
Befindet sich die Ware bereits im Versand und der Liefertermin ist bestätigt, kommen Verbraucher regelmäßig auf die Idee, die Annahme der Ware zu verweigern. Dies ist jedoch nicht so einfach möglich, denn die Annahmeverweigerung gilt nicht automatisch als Widerruf. Mehr zu dem Thema Annahmeverweigerung lesen Sie in unserem Artikel "Online-Händler aufgepasst: Gilt eine Annahmeverweigerung als Widerruf?".
Für die Form des Widerrufs gibt es keine feste Regelung. Sie können den Vertrag widerrufen, indem Sie eine E-Mail oder SMS versenden, das Kontaktformular auf der Website nutzen oder schriftlich per Brief oder Fax widerrufen.
2. So können Verbraucher den Vertrag widerrufen
Als Verbraucher müssen Sie dem Verkäufer gegenüber den Vertrag schriftlich, mündlich oder telefonisch widerrufen. Das geht zum Beispiel per Muster-Widerrufsformular, das der Betreiber Ihnen bereitstellen muss. Die Gründe für den Widerruf müssen Sie nicht angeben.
WUSSTEN SIE’S SCHON?
Die Frist von 14 Tagen beginnt ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein Dritter, der von Ihnen benannt wurde, die Ware vom Beförderer in Besitz genommen hat - Aber nicht vor Erhalt der Widerrufsbelehrung. Das bedeutet: Die Widerrufsfrist beginnt erst in dem Moment, in dem beides passiert ist – wenn der Shopbetreiber Sie über das Widerrufsrecht informiert hat und Sie die Ware erhalten haben. Bei Teillieferungen beginnen die Fristen erst, wenn die letzte Lieferung bei Ihnen eintrifft. Bei Abos hingegen beginnen die 14 Tage mit der ersten Lieferung.
Folgen des Widerrufs: Sie müssen die Ware innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie den Widerruf erklärt haben, an den Verkäufer zurückschicken.
Rücksendekosten bei Widerruf
Die Kosten für die Rücksendung müssen Sie als Verbraucher grundsätzlich selbst tragen. Die entsprechenden Regelungen, nach denen der Verkäufer bei einem Warenwert über 40 Euro(sogenannte 40-Euro-Klausel) die Rücksendekosten tragen musste, entsprechen der alten Rechtslage und sind im Jahr 2014 weggefallen. Der Unternehmer muss Ihnen als Verbraucher die Kostentragungspflicht nicht vertraglich auferlegen, allerdings muss er Sie über die Pflicht, die Rücksendekosten selbst zu tragen, unterrichten. Der Händler kann auchfreiwillig die Kosten für die Rücksendung übernehmen. In diesem Fall muss er den Punkt in der Widerrufsbelehrung erwähnen.
3. Shopbetreiber: Das muss in einer Widerrufsbelehrung stehen
Sind Ihre Kunden Verbraucher, müssen Sie diese als Onlineshopbetreiber darüber aufklären, dass sie ein Widerrufsrecht haben. Diese Pflicht können Sie mittels Widerrufsbelehrung erfüllen.
Aber Achtung: Es gibt nicht die EINE Widerrufsbelehrung. Je nachdem, was Sie in Ihrem Shop zum Verkauf anbieten (Vertragsgegenstand) und wie Ihr Angebot konkret aussieht, müssen Sie die Belehrung an zahlreichen Stellen anpassen bzw. die richtige Alternative des Musters auswählen.
Damit die Belehrung alle erforderlichen Angaben enthält und zu Ihrem Shop passt, bietet sich die Nutzung des eRecht24 Premium Widerrufsbelehrungs-Generators an. Dieser ist stets auf aktuellem rechtlichen Stand und von Rechtsanwälten geprüft.
PRAXIS-TIPP
In jede Widerrufsbelehrung gehören in jedem Fall folgende Pflichtangaben:
- Ihre Anschrift und Firmenbezeichnung
- Ihre E-Mail-Adresse
- die vierzehntägige Widerrufsfrist
- Beginn der Widerrufsfrist
- Hinweis, dass der Widerruf ohne die Angabe von Gründen innerhalb der Widerrufsfrist schriftlich oder mündlich erfolgen muss
- Widerrufsformular, das der Verbraucher für den Widerruf nutzen kann
Eine rechtssichere Widerrufsbelehrung können Sie auf eRecht24 Premium erstellen. Individuell, einfach und schnell. Probieren Sie es aus!
Seit Mai 2022 müssen Sie als Onlinehändler zudem bestimmte Informationspflichten in Bezug auf digitale Dienste und Werbenetzwerke gegenüber Ihren Kunden erfüllen. Erstellen Sie aus den personenbezogenen Daten Ihrer Kunden ein Nutzerprofil und geben auf dieser Basis personenbezogene Preise an, müssen Sie Ihre Kunden hinsichtlich personalisierter Preise aufklären.
Die Informationspflicht gilt auch, wenn Sie Online-Kommunikationsmittel (z.B. Messenger-Dienste wie Whatsapp) zur Verfügung stellen und Ihre Kunden die Kommunikation auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Smartphone) speichern können. Die Pflicht zur Schaffung eines solchen Online-Kommunikationsmittels besteht hingegen nicht. Lediglich für den Fall, dass Sie solche verwenden, müssen Sie Ihre Kunden darüber informieren.
ACHTUNG!
Nach einer Entscheidung des BGH (Beschluss vom 25.02.2025, Az.: VIII ZR 143/24) sind Unternehmen nicht verpflichtet, eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung anzugeben, wenn Sie dem Verbraucher Postanschrift und E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen.
4. Gesondertes Widerrufsformular erforderlich
Neben der Belehrung müssen Sie dem Kunden ein gesondertes Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Dies kann der Verbraucher nutzen, um den Kaufvertrag zu widerrufen: Er kann es ausfüllen und an Sie zurückschicken. Hier müssen Sie dann die Adresse, E-Mail-Adresse und Faxnummer aufnehmen, an die er das ausgefüllte Formular senden kann. Aber Achtung: Es besteht für den Kunden keine Pflicht, das Formular zu nutzen. Sie müssen es ihm aber trotzdem immer bereitstellen.
5. So müssen Shopbetreiber die Widerrufsbelehrung gestalten
Sie müssen die Belehrung so gestalten, dass sie deutlich von den AGB und dem Vertrag abgehoben ist. Dazu müssen Sie folgendes tun:
Weisen Sie im Bestellprozess auf der letzten Checkoutseite auf die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular hin. Dabei muss die Belehrung über einen sogenannten sprechenden Link direkt erreichbar sein. Schreiben Sie zum Beispiel folgendes:
- "Verbrauchern steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular finden Sie hier.“ (Link auf die Dokumente)
Der richtige Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung
Es ist ausreichend , wenn der Kunde die Widerrufsbelehrung direkt vor Vertragsabschluss auf der letzten Checkoutseite aufrufen kann (siehe oben).
Aber Achtung: Machen Sie hier nicht alles richtig, kann sich das Recht auf Widerruf des Kunden auf 12 Monate und 14 Tage verlängern, nachdem er die Ware erhalten hat. Das gilt auch, wenn Sie ihn gar nicht über das Widerrufsrecht informieren. Handeln Sie hier also sofort, wenn Sie die Vorgaben bisher so nicht umgesetzt haben!
PRAXIS-TIPP
Gehen Sie auf Nummer Sicher. Wenn der Kunde die Widerrufsbelehrung zu spät erhält, verlängert sich das Widerrufsrecht entsprechend.
6. Widerruf für Warenverkauf
Verkaufen Sie in Ihrem Onlineshop Waren, müssen je nach Ihrem Geschäftsmodell folgende Anforderungen und Sonderfälle in Ihrer Widerrufsbelehrung abgedeckt sein:
7. Widerruf für digitale Inhalte & Dienstleistungen
Sie bieten über Ihren Onlineshop digitale Inhalte wie e-Books oder Hörbücher an? Dann gilt kein klassisches Widerrufsrecht, sondern ein beschränktes. Mehr zum Widerrufsrecht für digitale Inhalte lesen Sie in unserem Artikel.
Sofern Sie über Ihren Onlineshop Dienstleistungen anbieten, gibt es eine Besonderheit: Es könnte sein, dass der Kunde bereits einen Teil der Leistung in Anspruch genommen hat. Mehr zum Widerrufsrecht für Dienstleistungen erfahren Sie in unserem Artikel.
8. Fazit: Rechtssichere Widerrufsbelehrung für Ihre Website
Trotz Muster-Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular: Es ist eine Mammutaufgabe, wenn man als Shopbetreiber eine korrekte, auf den individuellen Shop zugeschnittene Widerrufsbelehrung erstellen möchte.
Und wenn Sie sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, droht Ihnen eine teure Abmahnung wegen der Widerrufsbelehrung. Ferner laufen Sie Gefahr, dass sich das Widerrufsrecht Ihrer Kunden verlängert – im schlimmsten Fall auf über ein Jahr!
Mit dem Widerrufsbelehrung Generator auf eRecht24 Premium erstellen Sie in wenigen Minuten eine rechtssichere Widerrufsbelehrung für Ihre Website - ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst. Zusätzlich können Sie weitere Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung oder AGB erstellen. Probieren Sie es aus!
Bei besonders individuellen Fällen oder komplexen Geschäftsmodellen sollten Sie auf die Beratung eines Anwalts zurückgreifen. Die Kanzlei Siebert Lexow steht Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.
9. FAQ Für Verbraucher
10. FAQ für Shopbetreiber
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