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Betreibt eine Aktiengesellschaft eine Website, müssen zunächst der Name des Unternehmens sowie der Rechtsformzusatz „AG“ oder „Aktiengesellschaft“ angegeben werden. Notwendig sind daneben die Anschrift des Unternehmens, Straße, Hausnummer, Ort und Postleitzahl (kein Postfach!).
Als Kontaktdaten sollten eine Telefonnummer, eine Faxnummer sowie eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Umstritten ist, ob ein Kontaktformular ausreichend ist. Einige Gerichte verneinen dies, so dass tatsächlich eine E-Mail-Adresse angegeben werden sollte.
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Anzugeben sind zudem der oder die Vertretungsberechtigten, also der Vorstand. Notwendig sind daneben Angaben zum Handelsregister, der Registernummer (HRB) sowie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Hinzu kommen können ggf. weitere Angaben bei so genannten kammergebundenen Berufen oder Berufen, die einer behördlichen Zulassungspflicht unterliegen.
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Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2012 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).