Sie sind hier: Internetrecht News E-Commerce Urteil gegen Arzneimittel-Versandhändler DocMorris aufgehoben

Urteil gegen Arzneimittel-Versandhändler DocMorris aufgehoben

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH, AZ.: I ZR 205/04, Urteil vom 20.12.07) hat ein Urteil des Berliner Kammergerichts (AZ.: 5 U 300/01) gegen den Online-Versandhändler DocMorris aufgehoben. Die Vorinstanz muss nun erneut überprüfen, ob die verwendeten Sicherheitsvorkehrungen beim Versand verschreibungspflichtiger Medikamente und Arzneimittel den nötigen Standards entsprechen. In der Vorinstanz wurde ein früheres Vorstandsmitglied des in den Niederlanden beheimateten Unternehmens zur Unterlassung des Versandhandels verpflichtet worden. Kläger war ein Verband mit dem Namen Sozialer Wettbewerb.

Das Kammergericht hatte in seiner damaligen Entscheidung festgestellt, dass der von DocMorris betriebene Versandhandel verschreibungspflichtiger Medikamente und dem Aufdruck entsprechender Werbung nach der geltenden Rechtslage unzulässig sei. Nach Ansicht des Gericht war ausschlaggebender Grund insbesondere, dass die niederländischen Schutzvorschriften nicht den deutschen entsprächen. Hierbei wurde beispielsweise bemängelt, dass es in den Niederlanden im Gegensatz zu Deutschland an dem "Gebot einer Präsenz-Apotheke" fehle. Dabei hatte das Gericht auf die geltenden Gesetze in den Niederlanden abgestellt.

Dies genügt nach Ansicht des BGH aber nicht als Grundlage für die damalige Entscheidung. In der Pressemitteilung Nr.195 / 2007 zum aktuellen Urteil heißt es: "Beim Vergleich der Sicherheitsstandards in Deutschland und in den Niederlanden sei nicht allein auf die jeweils gegebene Gesetzeslage, sondern auf die jeweilige Rechtslage im Blick auf die tatsächlich bestehenden Sicherheitsstandards abzustellen. Auch wenn das niederländische Recht den Versandhandel mit Arzneimitteln nicht von der Führung einer Präsenzapotheke abhängig mache, könne dies einem Versandhandelsunternehmen nicht entgegengehalten werden, das tatsächlich eine Präsenzapotheke betreibe. Davon sei auch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in einer im Juni 2005 ergangenen Bekanntmachung ausgegangen. An dieser Bekanntmachung, nach der in den Niederlanden für den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestünden, soweit Versandapotheken gleichzeitig eine Präsenzapotheke unterhielten, werde sich das Berufungsgericht in der neuen Verhandlung maßgeblich zu orientieren haben. Es werde daher insbesondere zu prüfen haben, ob DocMorris auch früher schon eine den niederländischen Vorschriften entsprechende Präsenzapotheke betrieben hat."

Fazit:

DocMorris hat mit dieser aktuellen Entscheidung einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Kammergericht muss nun die durch den BGH geforderten Gesichtspunkte in einer erneuten Entscheidung berücksichtigen.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Versandhandel im Internet und Online-Shops: Rechtsanwalt Sören Siebert


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Widerrufsbelehrung 2011

Cover E-Book Widerrufsrecht

Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).

» Jetzt informieren...

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.