
Ab dem 01.04.2008 ist es für Shop-Betreiber und Händler auf Auktionsplattformen wie eBay aufgrund einer Gesetzesänderung notwendig, ihre Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung anzupassen.
Aufgrund der alten Musterwiderrufsbelehrung kam es in der Vergangenheit zu zahllosen Abmahnungen und Gerichtsverfahren. Das Justizministerium hat nach Jahren der Untätigkeit nun reagiert und eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Hiermit ist die Hoffnung verbunden, die Abmahngefahr für Händler zu minimieren. Auch die neue Musterbelehrung hat jedoch keinen Gesetzesrang und kann bei falscher Verwendung und fehlender Anpassung ebenso wie die alte Belehrung abgemahnt werden.
Wir haben in unserem aktuellen, in Kürze erscheinenden Newsletter die wichtigsten Informationen zu den rechtlichen Hintergründen aufbereitet. Der Newsletter enthält eine kostenlose Checkliste, die über zahlreiche Fragen und Irrtümer im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht aufklärt.
Fazit: Insbesondere Shopbetreibern und eBay-Händlern ist zu empfehlen, sich über die Änderungen der Rechtslage zu informieren.
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Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).
Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).