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Online-Banking: Überweisung auf falsches Konto

Immer wieder kommt es vor, dass Überweisungen auf das falsche Konto gelangen. Durch klassische Zahlendreher oder die andersweitige Eingabe einer falschen Kontonummer, landet das Geld oftmals auf dem Konto eines Dritten, der mit der Transaktion nichts zu tun hat. Im vorliegenden Fall ging es um die Falschüberweisung von 1.800 Euro im Rahmen des Online-Banking. Die "glückliche" Empfängerin des Geldes verbrauchte dieses auch nach Eingang auf dem Girokonto, da sie finanziell bedürftig war.

Eine Rückzahlung des überwiesenen Geldes kam nach dem Verbrauch nicht mehr in Betracht, da es sich um die zivilrechtliche Konstellation der Entreicherung handelt. Grundsätzlich darf im Falle einer ungerechtfertigten Bereicherung nur das wieder herausgefordert werden, was noch im Vermögen des Bereicherten verblieben ist. Wurde das Geld verbraucht, scheitert eine Rückforderung. Für den Überweisenden ist dies natürlich sehr ärgerlich.

Nun stellte sich die Frage, ob eine Haftung durch die Bank möglich ist. Der Kläger argumentierte, dass die Bank eine Pflicht zum Abgleich der Überweisungsdaten habe. Konkret hätte sie nach seiner Meinung überprüfen müssen, ob die angegebene Kontonummer zu der Person des angegebenen Überweisungsempfängers gehört. Das Amtsgericht (AG) München (Az.: 222 C 5471/07, Urteil vom 18.06.07) wies die einegreichte Klage jedoch zurück. Eine Pflichtverletzung in der fehlenden Abgleichung der Daten durch die Bank konnte das Gericht nicht erkennen. Beim Online-Banking handelt es sich um einen beleglosen Überweisungsverkehr. Eine Verpflichtung zum Datenabgleich besteht dabei nicht. Vielmehr genügt es für die Bank, die Transaktion anhand der angegebenen Kontonummer auszuführen.

Fazit:
Den Vorteilen im bargeldlosen Zahlungsverkehr durch unkomplizierte Anweisungen und Durchführung von Transaktionen stehen also auch Nachteile gegenüber. Dazu gehört auch der Verzicht auf den Abgleich der Bankdaten. Wer online Geld überweist, sollte also doppelt darauf achten, dass die richtigen Daten angegeben werden. Ansonsten kann das Geld schnell weg sein.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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