Worum geht's?
Ein Impressum sorgt dafür, dass Nutzer jederzeit nachvollziehen können, wer hinter einer Website steckt und wie der Betreiber erreicht werden kann. Viele Unternehmer glauben jedoch, die Impressumspflicht bestünde nur für klassische Webseiten. Doch auch Social-Media-Dienste wie Facebook müssen ein Impressum haben, wenn sie geschäftsmäßig genutzt werden. Wer ein Impressum für Facebook benötigt, welche Informationen Pflicht sind und wie Sie dieses korrekt hinterlegen, lesen Sie in diesem Artikel.
1. Wer braucht ein Impressum?
Geschäftsmäßige Webseiten benötigen ein Impressum, egal ob Blog, Online-Shop oder einfache Unternehmensseite. Entscheidend ist, dass die Absicht, mit der die Seite betrieben wird, geschäftsmäßig ist. Ob dahinter eine Gewinnerzielungsabsicht steht, spielt keine Rolle. Viele Blogs unterliegen damit ebenfalls der Impressumspflicht – genauso wie Websites, bei denen Betreiber denken, sie seien „privat“.
Als Anbieterkennzeichnung enthält ein Impressum Angaben über den Betreiber der Website – etwa den Namen, die Anschrift sowie Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Die Impressumspflicht betrifft aber nicht nur Webseiten, sondern auch geschäftliche Social Media Accounts.
2. Müssen auch Facebookseiten ein Impressum haben?
Ja – und zwar, wenn sie nicht rein privat sind. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied, ob es sich um eine Website, einen Blog oder eben um ein Facebookprofil handelt. Entscheidend ist allein die Geschäftsmäßigkeit.
Sobald eine Facebookseite geschäftlich genutzt wird – etwa von Unternehmen, Vereinen, Selbstständigen, aber auch von Bloggern oder Creatorn mit kommerziellen Interessen – besteht eine Impressumspflicht für die Anbieter.
WICHTIG
Ohne vollständiges Impressum kann Ihnen eine Abmahnung drohen – denn ein fehlendes Impressum verstößt gegen die Transparenzpflichten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG).
3. Was genau muss in einem Impressum stehen?
Die Informationen, die bei Facebook ins Impressum gehören, sind die gleichen Angaben, die auch in der Anbieterkennzeichnung einer Webseite stehen müssen. Das sind gemäß Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz/TMG) folgende Pflichtangaben:
- Name und Vorname des Betreibers
- ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, ggf. Fax)
- ggf. Rechtsform und Vertretungsbefugnis
- wenn vorhanden: Wirtschafts-ID, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID), Registergericht und Registernummer
- ggf. besondere Angaben für bestimmte Berufe
Der Weg zu einem rechtssicheren Facebook-Impressum erfolgt beispielsweise über den eRecht24 Social Media Impressum-Generator.
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4. Wie kann ich mein Impressum auf Facebook hinterlegen?
Sie können das Impressum über Ihre Seiteneinstellungen aufrufen und bearbeiten. Wichtig ist: Das geht nur bei Facebook-Unternehmensseiten und Business-Accounts – auf Ihrem persönlichen Profil können Sie kein Impressum hinterlegen.
AUFGEPASST
Das Impressum auf Facebook muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Nutzen Sie dafür am besten das dafür vorgesehene Impressumsfeld oder alternativ einen deutlich sichtbaren Link zum Impressum auf Ihrer Website.
So geht's:
- Gehen Sie zu Ihrer Facebookseite (nicht Ihrem persönlichen Profil).
- Klicken Sie auf „Seite bearbeiten“ oder „Seiteninfos bearbeiten“ (je nach Layout Info-Bereich auf der linken Menüleiste).
- Suchen Sie den Abschnitt "Infos zu Datenschutz und Rechtlichem".
- Klicken Sie dort auf „Impressum“.
- Tragen Sie den vollständigen Impressumstext ein, den Sie mit dem eRecht24 Impressum-Generator erzeugt haben.
- Klicken Sie auf Speichern – Ihr Impressum erscheint dann in der linken Spalte oder unter „Info“ und ist jederzeit abrufbar.
- Prüfen Sie, ob das Impressum sowohl auf dem Desktop als auch in der mobilen Ansicht der App sichtbar ist.

5. Was ist mit der mobilen Facebook-Ansicht?
Die Impressumspflicht gilt unabhängig davon, mit welchen Endgeräten ein Dienst aufgerufen wird. Auch in der mobilen Ansicht über Smartphone oder Tablet muss Ihr Impressum für die Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
Sobald Sie das Impressum in Ihrem Account hinterlegt haben, sollten Sie daher zum einen über den Browser und zum anderen über die Facebook-App prüfen, ob es korrekt angezeigt wird.
6. Häufige Fehler und Tipps für ein rechtssicheres Facebook-Impressum
Im Folgenden haben wir die häufigsten Fehler auf Facebook-Unternehmensseiten zusammengestellt, die immer wieder zu Abmahnungen führen – inklusive Tipps, wie Sie diese vermeiden.
Unvollständige Informationen
Sind die Angaben im Impressum nicht vollständig, kann das nicht nur auf Webseiten, sondern auch bei geschäftlichen Social Media Kanälen abgemahnt werden. Stellen Sie sicher, dass alle Pflichtangaben wie Name, Anschrift, Vertretungsberechtigte, Rechtsform und Umsatzsteuer-ID vorhanden und korrekt sind. Nutzen Sie als Hilfe unseren Impressum-Generator für Social Media.
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Unzugängliches Impressum
Ihr Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und dauerhaft verfügbar sein. Es ist nicht ausreichend, es irgendwo auf Ihrer Unternehmensseite zu verstecken oder es einmal in einem Post zu veröffentlichen, der dann mit der Zeit in Ihrer Timeline verschwindet. Nutzer müssen von jeder Seite der Facebook-Präsenz das Impressum mit wenigen Klicks aufrufen können.
Veraltete Angaben
Achten Sie darauf, dass Sie Änderungen bei Ihrer Adresse, Kontaktinformationen oder Vertretungsberechtigten nicht nur umgehend auf Ihrer Website, sondern auch auf Ihren Social Media Kanälen wie Facebook anpassen.



