Die massenhaften Abmahnungen durch die Betreiber von „Marions Kochbuch“ und die strenge Störerhaftung des LG Hamburg haben so manchen Foren- und Seitenbetreiber schlaflose Nächte bereitet. Die Betreiber der Kochbuchseiten, ein Ehepaar aus Hamburg, hatten in den vergangenen Jahren zahlreiche kostenpflichtige Abmahnungen an Seiten- und Forenbetreiber verschickt. Hintergrund der Abmahnungen waren dabei stets eher triviale Bilder von Kochzutaten, die beispielsweise ein Brötchen oder einen Haufen Sauerkraut zeigten.
In vielen Fällen hatten jedoch nicht die Seitenbetreiber selbst, sondern die Nutzer der Seiten diese Bilder etwa in ein Forum eingestellt. Das LG Hamburg, das wegen seiner strengen Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Haftung für Nutzerinhalte berühmt-berüchtigt ist, hatte die Seitenbetreiber über den Umweg der Störerhaftung stets für diese fremden Inhalte der Nutzer verantwortlich gemacht.
Das OLG Hamburg (Az.: 5 U 180/07) erteilte dieser seit Jahren als überzogen kritisierten Rechtsprechung nun eine deutliche Absage. Das Gericht stellte ausdrücklich klar, was schon das Gesetz in § 10 TMG anordnet: für die fremden Inhalte haften Seitenbetreiber erst dann, wenn Sie hiervon Kenntnis haben. Dies ändert sich auch dann nicht, wenn es sich um ein kommerzielles Forum handelt. Ab Kenntnis müssen die Forenbetreiber allerdings umgehend handeln und die Rechtsverletzung für die Zukunft verhindern. Das hatten die Seitenbetreiber im vorliegenden Fall jedoch getan und die Bilder sofort gelöscht.
Auch den Umweg über die so genannte Störerhaftung, den das LG Hamburg hier stets nahm, ließen die Richter OLG nicht gelten. Forenbetreiber müssen fremde Inhalte nicht vorab auf mögliche Rechtsverletzungen prüfen, was bei der Frage der Urheber- und Nutzungsrechte an Bildern praktisch ohnehin nicht möglich ist. Deshalb können die Forenbetreiber auch keine Prüfpflichten verletzen. Die Verletzung vermeintlicher Prüfpflichten nahm das LG Hamburg stets zum Anlass, die Haftung der Forenbetreiber zu bejahen.
Aus diesen Ggründen haften die Seitenbetreiber nicht auf Unterlassung und müssen folglich auch die Abmahnkosten nicht übernehmen.
Fazit:
Es ist davon auszugehen, dass nun auch das LG Hamburg seine realitätsfremde Rechtsprechung in Bezug auf die Verantwortlichkeit für fremde Inhalte korrigiert. Das Urteil bedeutet jedoch keinen Freibrief für die Übernahme fremder Inhalte. In den vorliegenden Fällen wurde die Haftung vor allem deswegen verneint, da es sich um fremde Inhalte gehandelt hat, von denen die Betreiber der Seiten keine Kenntnis hatten. Wer selbst fremde Inhalte für die eigenen Website kopiert, haftet auch nach der Rechtsprechung des OLG Hamburg weiterhin und muss mit Abmahnungen und Schadensersatzforderungen rechnen.
Autor: RA Sören Siebert
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