Auch im Bereich der Medien wird der Wettbewerb immer stärker, Online-Publikationen und Zeitungen wenden sich mit immer reißerischeren Stories an die Nutzer. Hin und wieder wird an dieser Stelle zu Falschmitteilungen gegriffen, um gezielt Leser zu erreichen – dass diese Strategie jedoch teuer werden kann, zeigt nun eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg.
Was war passiert?
Ein Hamburger Zeitungsverlag hatte knapp 90 erfundene Artikel über die schwedische Prinzessin Madeleine in seinen verschiedenen Printmedien veröffentlicht, die angebliche Skandale um das sexuelle Verhalten der Prinzessin zum Thema hatten. In der Folge ging die Prinzessin gegen die Berichterstattung des Zeitungsverlages vor – zu Recht, wie nun die Richter des OLG Hamburg mit ihrem Urteil vom 30. Juli 2009 (Az. 7 U 4/08) entschieden.
Die Richter werteten die gezielten Falschberichterstattungen als schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrecht und sprach der Prinzessin einen Schadensersatz in Höhe von 400.000 EUR zu. Die Höhe des Schadensersatzes – so das Gericht weiter – soll zudem nicht nur die Rechtsverletzungen finanziell entschädigen, sondern zudem auch einen „Hemmungseffekt“ für zukünftige Berichterstattungen schaffen.
Fazit:
Mit dem Urteil des OLG Hamburg hat die schwedische Prinzessin eine der höchsten Schadensersatzsummen zugesprochen bekommen, die das Presserecht bisher kannte – man darf an dieser Stelle gespannt sein, ob sich auch andere Gerichte in Zukunft der Ansicht des OLG Hamburg anschließen und gezielte Falschmeldungen ebenfalls mit hohen Schadensersatzentscheidungen quittieren.
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