Sie sind hier: Internetrecht News Haftung Namensnennung im Netz: Urteilsveröffentlichung unzulässig

Namensnennung im Netz: Urteilsveröffentlichung unzulässig

Es gibt viele Webseiten, auf denen man aktuelle Urteile nachlesen kann. Dabei werden meist die Verfahrensbeteiligten unkenntlich gemacht, sodass dem Abruf des Urteils nichts im Wege steht. Was allerdings passieren kann, wenn nur eine Partei geschwärzt wird, zeigt das folgende Urteil des LG Hamburg.

Was war geschehen?

Der Kläger war ein Rechtsanwalt. Dieser unterlag einem früheren Rechtsstreit. Die Beklagte war ein Host-Provider, über deren Website das fast vollständige Urteil abrufbar war. Unkenntlich wurde lediglich eine Partei gemacht. Name und Anschrift des Klägers wurden nicht geschwärzt. Der Kläger sah in der Veröffentlichung des Urteils sein Persönlichkeitsrecht verletzt, woraufhin er die Beklagte abmahnte, das Urteil zu entfernen. Dies tat die Beklagte nicht, sodass der Kläger auf Unterlassung klagte.

Entscheidung des Gerichts

Zu Recht, entschieden die Richter des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 31.07.2009, Az.: 325 O 85/09). Die Veröffentlichung des Urteils verletzt den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Zudem hat die Beklagte ihre Prüfpflichten verletzt, weil sie das Urteil nicht aus dem Internet entfernt hat, obwohl sie auf die Veröffentlichung und die damit verbundene Rechtsverletzung hingewiesen worden war. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass für diese Veröffentlichung die Beklagte in ihrer Eigenschaft als Störer haftet, da sie als Host-Provider einen Beitrag zu der technischen Verbreitung der Rechtsverletzung erbracht hat. Es sei ohne größeren technischen Aufwand möglich, eine Firewall oder einen Proxyserver, der den Abruf bestimmter Internet-Seiten verhindern, einzurichten. So ließe sich auch der Zugriff auf die Seite verhindern, die das streitgegenständliche Urteil enthält.

Fazit:

Das Urteil stellt klar, dass das Veröffentlichen von Urteilen durchaus möglich ist, wenn die Parteien unkenntlich gemacht werden. Zudem sind die Richter der Auffassung (entgegen der herrschenden Meinung), dass der Provider dazu verpflichtet sei, alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Störung zu verhindern.


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.