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Der TV-Komiker mit dem Pseudonym Atze Schröder musste im Rechtsstreit mit dem Vorsitzenden des Trägervereins (Wikimedia) der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia nun eine erste rechtliche Niederlage einstecken. Er wollte die weitere Nennung seines bürgerlichen Namens in einem Artikel verhindern und reichte Klage wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts bei der Pressekammer des Landgericht Hamburg ein. In der Online-Enzyklopädie wurde daraufhin sein bürgerlicher Name entfernt. "Atze Schröder" zog daraufhin die anhängige Klage zurück. Jedoch versuchte er die entstandenen Kosten weiterhin gerichtlich geltend zu machen.
Das LG Hamburg hat nun jedoch entschieden, dass der Künstler keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten gegen Wikimedia hat. Vielmehr verpflichtete ihn das Gericht, die angefallenen Kosten zu bezahlen. Trotz der Tatsache, dass das Gericht nur noch über die zu zahlenden Kosten zu entscheiden hatte, äußerten sich die Richter auch zum eigentlichen Fall. Die Richter stellten fest, dass es "Atze Schröder" nicht gelungen sei, sein Interesse an der ausbleibenden Nennung seines bürgerlichen Namens, ausreichend darzulegen. Vielmehr überwiege das Interesse der Öffentlichkeit die Identität des Künstlers zu kennen. Im Rahmen dieser Abwägung hatte nach Ansicht des Gerichts besondere Bedeutung, dass sich der Künstler aus eigenem Antrieb mit seinem Kunstnamen / seiner Kunstfigur an eine breite Öffentlichkeit wende.
Im Blog des beklagten Geschäftsführers von Wikimedia Deutschland zitiert dieser aus dem ergangenen Urteil. Darin heißt es: "(...) Hierbei stellt er eine Figur dar, die als Prototyp einer bestimmten sozialen Schicht in erheblichem Maße satirisch überspitzt ist, wodurch der Kläger zu verschiedenen gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Themen in humorvoller Weise Stellung nimmt. Damit indes hat er selbst ein erhebliches Interesse an seiner realen Person geweckt. Umstände, aus denen heraus sein Interesse an der Wahrung seiner Anonymität für den Bereich seines Privatlebens dieses berechtigte Interesse der Öffentlichkeit in einem solchen Maße überwiegen könnte, dass nicht einmal sein bürgerlicher Name öffentlich gemacht werden dürfte, hat der Kläger nicht vorgebracht."
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Fazit:
Um Einträge von Personennamen im Online-Lexikon Wikipedia wurden in der Vergangenheit mehrfach gerichtlich gestritten. So auch im Fall des verstorbenen Hackers "Tron". Seine Eltern sahen in der Nennung des bürgerlichen Namens einen Verstoß gegen das postmortale Persönlichkeitsrecht ihres Sohnes. Die Pressekammer des Landgericht Berlin sah in der Nennung allerdings weder das postmortale Persönlichkeitsrecht von „Tron“, noch das allgemeine Persönlichkeitsrecht seiner Eltern als verletzt an. Im aktuellen Fall ist nach Presseberichten allerdings noch mindestens eine weitere Klage anhängig.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Abmahnung und Persönlichkeitsrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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