Die Frage der Haftung für fremde Inhalte im Netz ist seit Jahren hoch umstritten. Nun mussten sich in Italien drei Google-Manager vor Gericht für rechtswidrige Nutzer-Videos auf YouTube verantworten.
Im Jahr 2006 konnte zwei Monate lang ein Clip YouTube abgerufen werden, auf dem zu sehen war, wie ein behinderter Junge misshandelt wird. Schüler schlugen und beschimpften einen autistischen Mitschüler. Weil die Veröffentlichung des Schlägervideos im Internet nicht verhindert wurde, sind drei Google-Mitarbeiter von einem Gericht in Mailand zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass das Unternehmen die Verbreitung des menschenverachtenden Videos nicht verhindert habe. Laut Staatsanwaltschaft stand das Video auf einer Liste der meistgesehenen Filme und hätte bemerkt werden müssen. Das Recht des Jungen auf Privatsphäre sei nach Ansicht der Vorsitzenden massiv verletzt worden.
Google hält das Urteil für überraschend und kündigte Widerspruch an. Das Unternehmen stellte klar, dass "keiner der Angeklagten irgendetwas mit dem Video zu tun hatte. Sie haben es nicht gefilmt, sie haben es nicht ins Netz gestellt, sie haben es nicht überprüft. Trotzdem wurden sie zur Verantwortung gezogen". Google betrachtete das Verfahren als Angriff auf die Freiheiten des Internet. Es würde den Providern eine unmögliche Aufgabe aufbürden, nämlich die Überprüfung der gesamten täglich hochgeladenen Inhalte auf Seiten wie YouTube.
Fazit:
Das Urteil hat nicht nur für Google weitreichende Folgen, sondern auch für alle anderen Seiten, bei denen Videos hochgeladen werden können, ohne dass deren Inhalte kontrolliert werden. Anstößiges Material wird bisher erst entfernt, wenn es von Usern gemeldet wird.
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