Anzeige

Sie sind hier: Internetrecht News Haftung Disclaimer: "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" kann nach hinten losgehen

Disclaimer: "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" kann nach hinten losgehen

7243
3 Bewertungen, Durchschnitt 5.00 von 5
Disclaimer: "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" kann nach hinten losgehen5.00 von 5 basiert auf 3 Bewertungen.

haftung1

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat sich jüngst mit der Frage befasst, ob die Verwendung eines Abmahn-Disclaimers auf einer Website, in dem einer kostenpflichtigen Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme widersprochen wird, Gefahren für die eigene Abmahntätigkeit des Verwenders birgt.

Was war geschehen?

Beide Parteien des Rechtsstreits waren als Personalvermittler im Pflegebereich tätig. Die Klägerin teilte Besuchern ihrer Webseite in Form eines Disclaimers mit, dass sie keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt wünsche:

"Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, sollten Sie uns im Vorfeld bei unvollständigen Angaben, wettbewerbsrechtlichen Vorkommnissen oder ähnlichen Problemen auf dem Postwege kontaktieren. Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diesen vorab Kontakt, wird aus Sicht der Schadensminderungspflicht als unzulässig abgewiesen."

Anzeige

Die Erteilung dieses Hinweises hielt sie jedoch nicht davon ab, ihrerseits den beklagten Mitbewerber abzumahnen, ohne diesen vorab zu kontaktieren. Der Beklagte gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab, verweigerte jedoch die Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Die Klägerin nahm daraufhin gerichtliche Hilfe in Anspruch und klagte auf deren Begleichung. Das Landgericht Bielefeld hatte in erster Instanz bereits zu Gunsten des Abgemahnten entschieden. Die Klägerin legte gegen diese Entscheidung Berufung zum OLG Hamm ein.

Entscheidung des Gerichts

Das Berufungsgericht wies das Rechtsmittel der Klägerin zurück und folgte in seinem Urteil vom 31.01.2012 (Az.: I-4 U 169/11) der Entscheidung des Landgerichts. Die Richter des vierten Zivilsenats des OLG Hamm entschieden damit ebenfalls für den abgemahnten Mitbewerber der Klägerin. Dieser stehe kein Erstattungsanspruch der Anwaltskosten zu. Die Abmahnung sei unberechtigt gewesen, da sich die Klägerin widersprüchlich verhalten und dadurch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben aus § 242 BGB verstoßen habe. Sie selbst habe schließlich auf ihrer Webseite darum gebeten, vor einer kostenpflichtigen Abmahnung Kontakt mit ihr aufzunehmen. Hieran sei sie selbst gebunden, wenn sie eine Abmahnung aussprechen wolle, so das Gericht.

Fazit:

Die Entscheidung zeigt, dass sich derjenige selbst bindet, der von seinen Mitbewerbern ein bestimmtes Verhalten verlangt. Die sicherlich gut gemeinte Verwendung eines Disclaimers kann für dessen Verwender ungeahnte Folgen haben. Lassen Sie sich als Betreiber einer Webseite von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, ob der Einsatz eines Haftungsausschlusses für Ihre Internetpräsenz sinnvoll ist.

Abmahncheck
#LSRfrei: Sie dürfen diesen Beitrag gern kostenfrei zitieren und darauf verweisen.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Disclaimer:

Anzeige

eRecht24 Newsletter

Bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:

Ihre E-Mail:

Anzeige

Neuste Nachrichten zum Internetrecht als Newsletter Neuste Nachrichten zum Internetrecht als RSS-Feed Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Google+ Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Facebook Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Twitter Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Youtube

Empfehlung

eRecht24 Newsletter

Melden Sie sich jetzt kostenlos an und bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:

-- oder --
Wir halten uns an den Datenschutz.

Sören Siebert auf

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.