Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat gegen Google eine einstweilige Verfügung vor einem Hamburger Gericht beantragt. Nach Aussagen des Zentralrats geht es bei dem gerichtlichen Vorgehen insbesondere darum, dass über die Seite Youtube rechtsextremistische und antisemitische Inhalte in großer zahl zu finden sind.
Auf der Vidoeseite youtube, die Google gehört, können Nutzer eigene Videos hochladen und diese anderen Nutzern zur Verfügung stellen. Bereits in der Vergangenheit hatte Google als Betrieber von Youtube juristischen Ärger, da eine große Anzahl der Videos auf Youtube Urheberrechte verletzten.
Im vorliegenden Fall geht es darum, dass der Zentralrat der Juden Google vorwirft, nicht wirksam genug dagegen vorzugehen, dass Youtube massiv als Plattform für rechte Kreise genutzt wird. Dadurch werde die Videoplattform YouTube zu einem "Mittäter an Rassenhass und Diskriminierung", sagte Zentralrats-Generalsekretär Stephan Kramer.
Ein Google-Sprecher wies diese Vorwürfe zurück und stellte klar, dass Google seit Jahren mit der freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia zusammen arbeitet, um das Veröffentlichen solcher Videos zu verhindern. Zudem hat man bei Google technische Möglichkeiten geschaffen, die verhindern sollen dass einmal gesperrte Videos erneut hochgeladen werden können.
Fazit:
Zivilrechtlich werden sich die zu klärenden Fragen im Bereich der Störerhaftung bewegen. Hier wird es darauf ankommen, ob Google seinen Überwachungspflichten für die Nutzerinhalte nachgekommen ist. Wie diese Überwachungspflicht bei Millionen von Videos für den Plattformbetreiber auszusehen hat, werden die Gerichte konkretisieren müssen. Gerade die Rechtsprechung in Hamburg ist im Bereich Haftung für Nutzerinhalte sehr streng zu Plattformbetreibern.
Autor:
Rechtsanwalt Sören Siebert - Rechtsberatung Haftung für Nutzerinhalte
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