eRecht24 - Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

Sie sind hier: Home News Linkhaftung BGH: Deep-Links sind zulässig

BGH: Deep-Links sind zulässig

Anzeige

Der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 259/00) hat in der Revisionsverhandlung einen seit mehreren Jahren anhängigen Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Deep-Links entschieden. Beim Setzten von Deep-Links wird die Homepage einer Webpräsenz umgangen, es wird direkt auf Seiten unterhalb der entsprechenden Startseite verlinkt.

Der beklagte News-Suchdienst Paperboy durchsucht verschiedene Seiten von News-Angeboten im Internet und stellt dem Nutzer entsprechende Suchergebnisse unter Angabe der Quellen zur Verfügung. Die Verlagsgruppe Handelsblatt, die unter anderem hatte das Magazin „DM“ und das „Handelsblatt“ vertreibt, hatte gegen Paperboy auf Unterlassung geklagt, da in dem Verlinken auf tieferliegende Seiten unter Umgehung der Startseite eine Urheberrechtsverletzung sowie einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gesehen wurde. So gingen durch die Umgehung der Homepage mittels direktem Verweis auf tieferliegende Seiten Einnahmen von Werbeanzeigen, die auf der Homepage geschaltet werden, verloren.

Die erste Instanz hatte der Klage stattgegeben, die Berufungsinstanz hatte die Klage hingegen abgewiesen. Auch vor dem BGH hatte die Klage keinen Erfolg. Der BGH verneinte die Verletzung von Urheberrechten durch Paperboy. Dadurch, dass die urheberrechtlich geschützten Artikel der Verlagsgruppe Handelsblatt ohne technische Schutzmechanismen im Internet öffentlich zugänglich sind, werden durch den Verweis mittels Deep-Link keine urheberrechtlich relevanten Nutzungshandlungen vorgenommen. Auch ohne Deep-Link sei ein direktes Aufrufen der entsprechenden Seiten mittels der url im Browser möglich, ein Deep-Link stelle insoweit nur eine technische Erleichterung dar. Zur Frage, wie die Rechtslage beim Vorhandensein von technischen Schutzmaßnahmen und deren Verletzung durch Links zu beurteilen ist, nahm der BGH keine Stellung.

Auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht verneinte der BGH. Auf die Herkunft der Artikel wird deutlich mittels Quellenangabe hingewiesen, die Artikel selber werden nur auszugsweise mittels einiger Stichworte dargestellt. Dadurch kommt eine unlautere Ausbeutung der Leistung der Handelsblatt Verlagsgruppe nicht in Betracht. Wenn sich die Klägerin dafür entscheidet, das Internet zur Verbreitung von Informationen zu nutzen, muss sie sich auch auf internetspezifische Besonderheiten einstellen. Ohne die Verwendung von Suchdiensten und Links sei eine sinnvolle Nutzung des Internet praktisch ausgeschlossen. Es könne nicht verlangt werden, dass die technischen Möglichkeiten von Links nicht genutzt werden, nur damit der Klägerin keine Werbeeinnahmen auf der Homepage entgehen. Soweit auf öffentlich zugängliche Informationsangebote ohne Umgehung technischer Schutzmaßnahmen durch Suchmaschinen oder per Deep-Link verwiesen werde, stelle dies keine rechtswidrige Handlung dar.


Existenzgründer, da wo Chefs die Rechnung noch selber schreibenExistenzgründer, Selbstständige und Freiberufler! Haben Sie die ewigen Mühen und Fehler beim "Word Copy&Paste" Rechnung schreiben satt? Scheuen Sie die Kosten und die unnötigen Funktionen einer teuren Rechnungssoftware?
» Dann schreiben Sie Rechnungen. Einfach, Finanzamt sicher, online!

 

Weiterführende Artikel, Urteile & News
Beitrag weitergeben und Bookmarken

E-Book Aktion

KEINE CHANCE FÜR ABMAHNER!

Die Bestseller von eRecht24 im Dreierpack

Anwaltswissen im Dreierpack
Die eRecht24 Praxisratgeber "Die rechtssichere Website", "Die Abmahnung im Internet" und "Existenzgründung im Internet" von Rechtsanwalt Sören Siebert jetzt zum Vorzugspreis für nur 19,80 € (inkl. 19% USt.)

» Zum Dreierpack...

Empfehlung


SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Gedruckte Gesetzessammlungen nach Maß
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Stellen Sie sich Ihre eigene Gesetzessammlung zusammen!

Suchen Sie sich beliebige Gesetze und Vorschriften für Ihr ganz individuelles Gesetzbuch aus. Dann einfach bestellen und am nächsten Tag professionell gedruckt in den Händen halten.

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Sie erstellen oder managen Webprojekte für Kunden? Dann überzeugen Sie zusätzlich als Web Business Manager/in bei Ihren Auftraggebern - mit Zertifikat! Mehr Informationen zum: Fernstudium für Webdesigner mit Zertifizierung, Weiterbildung für IT-Berater, Lehrgang für Webmaster.




Rechtsberatung

  • Rechtsanwälte
    Anwalt.de Anwaltsdatenbank

    Finden Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei Ihren rechtlichen Fragen und Problemen unterstützt.
  • eBay Rechtsberatung
    vom Rechtsanwalt via E-Mail oder Telefon, schnell und preiswert.
  • Rechtschutz-Versicherung
    Der sichere Schutz durch einen Rechtsanwalt bei Aktivitäten im Internet.
Internetrecht