
Nach der Auseinandersetzung um kostenlose Downloads von MP3-Files bei Napster oder KaZaa vor wenigen Jahren sind der Musikindustrie neben der immer noch aktuellen Problematik der Peer to Peer Tauschbörsen auch billige MP3-Discountangebote im Internet ein Dorn im Auge. Die Musikindustrie wehrt sich nun verstärkt durch Abmahnungen gegen diese Konkurrenz.
Anlass sind die Discount-Angebote für MP3s auf der russischen Musikplattform allofmp3. Einerseits werden hier Songs weit günstiger als bei den Marktführern iTunes von Apple oder Musicload von Microsoft angeboten, Andererseits verfügen diese MP3s auch über kein “digital right management” (DRM), was bedeutet dass diese MP3-Files frei kopiert, auf CD gebrannt und weiterverteilt werden können. Die Plattenindustrie ist der Ansicht, dass allofmp3 über keine gültigen Lizenzen verfügt, die Musik in Deutschland zu vertreiben. Die Musikindustrie hat hier bereits eine einstweilige Verfügung vor dem LG München gegen den in Russland ansässigen Betreiber von allofmp3 erwirkt. Allerdings dürfte es mit der Durchsetzung der Ansprüche in Russland etwas schwierig werden.
Deshalb mahnt die Musikindustrie nun (wieder einmal) deutsche Seitenbetreiber ab. Wer über den Dienst von allofmp3 berichtet und entsprechende Links auf diese Angebote gesetzt hatte bekam Post von einer Münchner Anwaltskanzlei. Verbunden sind die Abmahnungen stets mit einer entsprechenden Unterlassungsverpflichtungserklärung. Nach Informationen von heise.de wird von der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei selbst bei privaten Webseiten ein Streitwert von 75.000,00 Euro angesetzt, was hier erhebliche Anwaltskosten nach sich zieht.
Insbesondere positive Testberichte inklusive Verlinkung zu allofsmp3 sind der Musikindustrie dabei ein Dorn im Auge. Eine der wichtigsten deutschsprachigen Internetplattformen, heise.de, berichtete über die Auseinandersetzung und setzte im Rahmen der journalistischen Berichterstattung ebenfalls einen Link auf allofsmp3.com. Nach Angaben von heise.de wurde bisher lediglich eine Aufforderung zur Entfernung des Links zugeschickt. Eine mögliche Unterlassungserklärung will heise.de in der Sache auch nicht abgeben, ist aus dem c`t-Verlag zu hören ist.
Heise und die Musikindustire streiten in einem ähnlichen Verfahren bereits seit längerer Zeit gerichtlich um die Zulässigkeit entsprechender Links im Rahmen der journalistischen Meinungsfreiheit, siehe hierzu www.e-recht24.de/news/linkhaftung/280.html Über den weiteren Verlauf werden wir Sie bei eRecht24.de informieren.
Fazit: Insbesondere Betreiber kleinerer Newsseiten können kaum noch einschätzen, inwieweit die Berichterstattung über neue Dienstangebote im Netz zulässig ist, wenn hier bei einer entsprechenden Verlinkung stets mit einer Abmahnung gerechnet werden muss. Unter www.abmahnung-internet.de haben wir deshalb eine eigene Website zum Thema Abmahnung im Internet eingerichtet, welche in den nächsten Wochen kontinuierlich ausgebaut wird.
Weitere Ausführungen zum Umgang der Musikindustrie mit potentiellen Kunden finden Sie unter www.e-recht24.de/artikel/urheberrecht/72.html
Autor: Philipp Otto
Bei Fragen zum Thema Linkhaftung und Abmahnungen steht Ihnen Rechtsanwalt Sören Siebert gern beratend zur Seite.
www.kanzlei-siebert.de
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