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Second Life - Klage wegen Plagiat von Sex-Spielzeug

Viele User sehen im Online-Spiel Second Life eine gute Möglichkeit, echtes Geld zu verdienen. Der Verkauf von virtuellen Waren boomt. Diese werden in der dort geltenden Währung Linden-Dollar gehandelt. Ein Hersteller von virtuellem Sex-Spielzeug verkauft dabei sein "SexGen" für 12.000 Linden-Dollar, das entspricht ca. 45 echten Dollar. Nun wirft er aber einem anderen Nutzer vor, dass dieser sein Sex-Toy illegalerweise kopiert hat und nun zu Dumping-Preisen verkauft.

Könnte man meinen, diese Rechtsstreitigkeit würde nun auch vor einem virtuellen Gericht geklärt, so ist das falsch. Wenn es ums Geld geht, wird das Spiel bitterer Ernst. Der Hersteller des virtuellen Sex-Spielzeug hat deswegen nun vor einem US-Bezirksgericht Klage gegen den anderen User eingereicht. In der Klageschrift "Eros LLC vs John Doe" werden Verletzungen gegen das Markenrecht und gegen das Copyright geltend gemacht.

Durch die Klage sollen nun der Second-Life-Betreiber Linden Lab und der Online-Bezahldienst PayPal zur Herausgabe der persönlichen und finanziellen Daten des bislang unbekannten anderen Avatars (Spielfigur) namens Volkov Catteneo gezwungen werden. Der Kläger fordert Schadensersatz in dreifacher Höhe des bislang durch Catteneo erzielten Profits. Catteneo hat sich inzwischen gemeldet und mitgeteilt, dass ihn auch eine mögliche Herausgabe der Daten durch Linden Lab nicht störe, da die Betreiber gar keine Daten von ihm hätten.

Fazit:
Je mehr echtes Geld Privatpersonen und Unternehmen im Online-Spiel Second Life investieren, desto öfter wird es in Zukunft auch zu rechtlichen Streitigkeiten kommen, die dann vor ordentlichen Gerichten geklärt werden müssen. Mögliche Entscheidungen werden weiter Aufschluss über die bislang oftmals ungeklärte Rechtslage in Second Life bringen.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung
Online-Spiele und Markenrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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Labels: Markenrecht
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