
Lange Zeit stand der Schweizer Filehoster Rapidshare zumeist auf der Beklagtenseite, wenn zum Gerichtstermin geladen wurde und es – wie in den letzten Monaten vornehmlich – um die Haftung für von Nutzer auf die Plattform hochgeladenen Inhalten ging.
Wie kürzlich bekannt wurde, hat die Rapidshare AG nun offenbar selbst die Initiative übernommen und die drei Internetseiten Rapidshare.net, Rapid.org sowie Rapidshare4movies.com wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht abgemahnt.
Die abgemahnten Internetseiten nahmen die Abmahnung Medienberichten zufolge mit Verwunderung wahr, wenn man einmal bedenkt, dass die genannten Internetseiten früher zahlreichen Traffic auf die Seiten der Rapidshare AG gebracht haben. Indes kündigte der Betreiber von Rapid.org an, den Forderungen von Rapidshare nicht nachkommen zu wollen.
Fazit:
Es stellt sich die Frage, was Rapidshare mit dem Vorstoß erreichen möchte. Geht es darum, potentiellen Geschäftspartnern zu zeigen, dass man nunmehr verstärkt gegen Warez-Seiten wie rapidshare4movies.com vorgehen möchte, um sich eine bessere Verhandlungsbasis mit diesen hinsichtlich einer Kooperation zu verschaffen? Man darf auf die weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit gespannt sein.
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