Sie sind hier: Internetrecht News Tauschbörsen LG Hamburg: Filesharing – Rückschlag für Piratenjäger

LG Hamburg: Filesharing – Rückschlag für Piratenjäger

Filesharer wird es freuen, die Industrie schaut in die Röhre. So zumindest könnte man das aktuelle Urteil des LG Hamburg vom 14.03.2008 (Az. 308 O 76/07) zusammenfassen. Für die Piratenjäger ist es jedenfalls ein herber Rückschlag. Denn nach Ansicht des Hamburger Gerichts sind die bisher üblichen Beweismittel wie Protokolle und Bildschirmausdrucke nicht ausreichend. Auf diesen finden sich üblicherweise die Dateinamen, sowie IP-Adresse desjenigen, der diese zum Upload bereitgestellt hat. Diese stellen jedoch kein geeignetes Beweismittel für die ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen dar, so die Begründung der Richter und reichen deshalb alleine nicht aus, um die Zugehörigkeit einer IP-Adresse zu einem bestimmten Nutzer zu nachzuweisen.

So hatte im Vorliegenden Fall ein Tonträgerhersteller auf Unterlassung geklagt. Wie üblich reichte dieser als Nachweis für den rechtswidrigen Upload entsprechende Protokolle und Ausdrucke der Staatsanwaltschaft und eines von ihm beauftragten Unternehmens ein. Anhand dieser sollte nachgewiesen werden, dass die IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt dem Beklagten zugeordnet werden kann.

Das LG Hamburg wies die Klage ab und akzeptierte die von dem Kläger übermittelten Ausdrucke als Beweise nicht. Die selbst gefertigten Ausdrucke sind nach Ansicht des Gerichts kein geeignetes Beweismittel dafür, dass der Anschlussinhaber die bezeichneten Aufnahmen über seinen Internetanschluss der Beklagten öffentlich zugänglich gemacht hat.

Auch eine Aussage des als Zeugen benannte Leiters des Ermittlungsunternehmens ließ das Gericht nicht gelten, da dieser bei der Nachforschung im konkreten Fall nicht anwesend war und die Musikdateien nicht angehört hat.

Fazit:

Das Urteil ist als Rückschlag für die Musikindustrie den Kampf gegen Onlinepiraten zu werten. Allerdings heißt dies nicht, dass Filesharing bei Verstößen gegen das Urheberrecht nicht mehr verfolgt wird. Es wurden hier lediglich die Anforderungen an die notwendigen Beweismittel höher gesetzt.

Autor: Christian Hense

Rechtsberatung Abmahnung und Tauschbörsen - Rechtsanwalt Sören Siebert



Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Labels: Tauschbörsen
Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.