Normalerweise spielen sich die rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Auktionsplattform eBay direkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ab, da eBay an dieser Stelle lediglich die technische Plattform für die Vertragsabschlüsse zur Verfügung stellt. Ein österreichisches Gericht hat nun jedoch das Auktionshaus eBay selbst zu Schadensersatz in Höhe von ca. 16000 EUR verurteilt. (LG St. Pölten, Az. 4 Cg 144/08).
Was war passiert?
Ein Kunde hatte über das Auktionshaus eBay ein Kilogramm Gold bei einem Verkäufer gekauft und im Voraus bezahlt, der von eBay den „Platin-Power-Seller“-Status verliehen bekommen hatte, was als Kriterium für einen sehr vertrauenswürdigen Verkäufer zu sehen ist. Der Käufer erhielt die Ware jedoch nicht; kurze Zeit später stellte sich sich heraus, dass es sich bei dem Geschäftsmodell des Verkäufers um ein Pyramidensystem handelte.
Über diesen Verdacht erhielt eBay offenbar seit bereits Anfang 2007 durch Verbraucherschützer Warnungen; der Account wurde jedoch erst im September 2007 nach einer außerordentlichen Überprüfung gesperrt. Die Entscheidung des Gerichts:
Nach Ansicht der Richter hat eBay seine Schutz- und Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt, da das Auktionshaus nach der Vielzahl der Warnungen eine genaue Überprüfung des Verkäufers hätte vornehmen müssen. Das Urteil ist nicht rechstkräftig, eBay hat Rechtsmittel hiergegen angekündigt.
Fazit:
Man darf gespannt sein, ob sich das nächstinstanzliche Gericht der Rechtsauffassung des LG St. Pölten anschließen wird und ob es nach Bekanntwerden des Streitfalls nun auch in Deutschland Käufer geben wird, die nach gescheiterten Transaktionen versuchen eBay in Regress zu nehmen.
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