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Seit geraumer Zeit dürfen über die Internetplattform Ebay (ausschließlich gewerbliche) Händler Filme und Computerspiele die keine Jugendfreigabe (also Altersfreigabe FSK ab 18 bzw. USK 18) verkaufen. Der Verkauf von pornografischen Inhalten bleibt auch weiterhin verboten.
Für solche Angebote gilt, vor Einstellung des Angebots zu prüfen, ob der Film oder das Computerspiel in Deutschland verboten ist und ob Film oder Computerspiel eine FSK-/USK-Kennzeichnung enthalten müssen.
Für den Fall, dass Verkäufer sich dazu entschließen, Filme oder Computerspiele mit Altersfreigabe FSK bzw. USK ab 18 zu verkaufen, müssen sie die Jugendschutzregeln beachten.
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Nach dem Jugendschutzgesetz ist ein Verkauf von jugendgefährdenden "Trägermedien" nur dann zulässig, wenn der Verkäufer sicherstellt, dass ein Versand nur an Erwachsene Personen erfolgt. eBay selbst gibt den Händlern dabei drei Zustellmöglichkeiten zur Auswahl:
1. Spezialversandarten von Versanddiensten, die eine Altersprüfung durchführen
2. Versand per "Einschreiben eigenhändig". Das ist dann möglich, wenn - der Käufer geprüftes Mitglied ist - der Verkäufer auf andere "geeignete Weise" überprüft hat, dass der Empfänger volljährig ist - der Verkäufer bereits einmal die Volljährigkeit des Käufers überprüft hat
3. Überprüfung der Volljährigkeit bei persönlicher Abholung der Ware durch den Käufer
Der BGH hat bereits im Jahr 2007 entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen erst dann genügt, wenn eine Überprüfung beispielsweise über das Post-Ident-Verfahren oder einer "Face-to-Face"-Kontrolle erfolgt. Die bloße Eingabe der Personalausweisnummer oder Übersendung einer Kopie des Personalausweises reichen dagegen nicht zur Überprüfung, da es Jugendlichen möglich ist, sich diese Daten bzw. Dokumente auch unbemerkt zugänglich zu machen.
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Sören Siebert auf Google+