Dass auf Auktions-Plattformen wie eBay nahezu alles gehandelt werden kann, was der Markt so hergibt, ist keine neue Erkenntnis. Neu hingegen ist, dass nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az.:1 BvR 1886/06) nun auch Anwälte Ihren Rechtsrat bei eBay versteigern dürfen.
Hintergrund ist der Fall eines Berliner Anwalts für Familienrecht, der im Jahr 2004 mehrere Angebote zur Rechtsberatung bei eBay eingestellt hatte. Die Kosten für fünf Stunden anwaltlicher Beratung waren mit mindestens 500,00 Euro angesetzt. Die Anwaltskammer sah hierin einen Verstoß gegen das Berufsrecht der Anwälte und warfen dem Anwalt unter anderen unzulässige „marktschreierische“ Werbung vor.
Der Anwalt bekam nun vor dem Bundesverfassungsgericht Recht. Die strengen anwaltlichen Standesrichtlinien lassen sich nicht mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit vereinbaren, so die Karlsruher Richter.
Fazit:
Auch das traditionelle Standesrecht der Anwälte kann sich den Realitäten der Internetwelt nicht verweigern. Ob das Ersteigern von Rechtsrat auf Plattformen wie eBay der richtige Weg ist, um eine kompetente Beratung zu erhalten muss jeder Mandant für sich beurteilen. Zumindest aus berufsrechtlicher Sicht spricht nun aber nichts mehr dagegen.
Autor:
Rechtsanwalt Sören Siebert – Rechtsberatung Internetrecht
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