Der Hacker “Tron” genießt in Fachkreisen den Ruf eines Superstars. Er knackte unter anderem als erster die Verschlüsselung von Pay-TV- und Telefonkarten. Im Alter von 26 Jahren starb “Tron” 1999 unter bis heute umstrittenen Umständen. Bis auf wenige Ausnahmen wurde über ihn in den Medien entweder nur unter seinem Pseudonym oder der verkürzten Version seines bürgerlichen Namens “Boris F.” berichtet. Sechs Jahre nach seinem Tod hat nun die Online – Enzyklopädie Wikipedia seinen vollen bürgerlichen Namen eingestellt. Hierüber ist jetzt ein Rechtsstreit zwischen den Eltern von “Tron” und Wikipedia entbrannt. Die Eltern sahen in der Veröffentlichung einen Verstoss gegen das postmortale Persönlichkeitsrecht ihres Sohnes und erwirkten vor dem Amtsgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Wikipedia. In der Berichterstattung war zudem zu lesen, dass sich der Chaos Computer Club (CCC) auf Seiten der Eltern an den Rechtstreitigkeiten beteiligt bzw. hier für eine Seite Partei ergreifen würde. Dies ist nach Aussage des CCC jedoch nicht der Fall. Zwischenzeitlich hat der CCC auf seiner Website eine entsprechende Klarstellung online gestellt.
www.ccc.de/updates/2006/wikipedia-vs-tron
Die grundsätzliche Auseinandersetzung geht um die Frage, ob die Veröffentlichung des Namens einer Hackerlegende von öffentlichem Interesse ist oder gegen das Persönlichkeitsrecht verstösst. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst den Kernbereich der menschlichen Persönlichkeit. Im Rahmen von Veröffentlichungen schützt es den Inhaber insbesondere vor entstellenden und verfälschenden Darstellungen. Der Persönlichkeitsschutz gilt nicht nur zu Lebzeiten, sondern für eine bestimmte Zeit auch über den Tod hinaus. Er kann dann von nahestehenden Angehörigen durchgesetzt werden. Ob auch die Nennung des bürgerlichen Namens einer unter einem Pseudonym agierenden verstorbenen Person darunter fällt, ist nun strittig.
Nicht nur in Fachkreisen ist “Tron” eine Berühmtheit. Wikipedia beruft sich auf das hervorgehobene Interesse an seiner Person und die grundsätzliche Verantwortung eines Lexikons, keine elementaren Fakten zu verschweigen.
Die Erwirkung von rechtlichen Schritten hat inzwischen dazu geführt, dass “Tron” wieder in aller Munde ist und in vielen Artikeln und Berichten bei seinem vollen Namen genannt wird. Auch ist der Name bei google sehr schnell zu finden. Eine weitergehende rechtliche Klärung wird zudem dadurch erschwert, dass die Wikipedia Foundation ihren Sitz im Bundesstaat Florida (USA) hat. Da auch nicht zu erwarten ist, dass Wikipedia die geforderte Unterlassungserklärung unterschreibt, bleibt es spannend, wie dieser Namensrechtsstreit ausgeht.
Fazit:
Viele Personen der Zeitgeschichte sind unter einem Pseudonym berühmt geworden. In der Hackerszene sind Künstlernamen ebenfalls sehr beliebt. Einerseits um sich vor rechtlicher Verfolgung zu schützen und andererseits ist es Teil der Netzkultur. Die Nennung des vollständigen bürgerlichen Namens von “Tron” stellt keine Verunglimpfung seiner Person oder eine verfälschende Darstellung seiner Aktivitäten dar. Auch wenn die Publizierung für die Eltern unangenehm sein mag, so darf aus zeithistorischen Gründen doch nicht auf sie verzichtet werden.
Autor: Stud. Jur. Philipp Otto
Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de
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