Aktuell landen in vielen eMail-Postfächern gefälschte Rechnungen einer Rechtsanwaltskanzlei aus Osnabrück. In den äußerst professionell aufgemachten Spam-eMails werden die Empfänger aufgefordert, hohe ausstehende Gebühren zu begleichen. Das Schreiben ist mit einem erfundenen Aktenzeichen versehen und in Anwalts-typischer Sprache gehalten. Als Absendedatum wird in vielen Fällen der noch in der Zukunft liegende 31.04.2007 genannt. Scheinbarer Absender der eMail ist die "Anwaltskanzlei Tank, RA Olaf Tank, Rheiner Landstraße 197, 49078 Osnabrück". In der eMail wird darauf hingewiesen, dass sich im Anhang die "Originalrechnung als signierte PDF Datei" befindet. Jedoch verbirgt sich dahinter ein gefährlicher Trojaner (Trojanisches Pferd) in Form einer gepackten .zip-Datei.
Die Empfänger der eMail sollen für die Benutzung der Website"p2p-heute.com" mehrere hundert Euro zuzüglich Rechtsanwaltsgebühren entrichten. In dem gefälschten Schreiben heißt es dazu: "Sehr geehrte Kunde, hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend: Rechnung vom 15,08,2006 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer R719972 für die Anmeldung vom 29,07,2006 um 14:33 Uhr auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgender Anmelde-IP: 217.926.033.91. Sie schulden meiner Mandantschaft daher 827,00 EUR. Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten.Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte PDF Datei. Bitte behalten Sie das Original Rechnung unbedingt für Ihre Unterlagen. (...)"
Besonders pikant ist dabei, dass sich die Urheber der gefälschten eMail samt Trojaner im Anhang auf die Rechtsanwaltskanzlei Tank mit ihrem scheinbaren Auftraggeber, der "Andreas & Manuel Schmidtlein GbR" beziehen. In der Vergangenheit ist die GbR und der Rechtsanwalt für nachdrückliche finanzielle Forderungen unter anderem für die Nutzung von umstrittenen Abo-Angeboten bekannt geworden. Für diese Praxis erhielten sie von dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mehrere Abmahnungen. Die Urheber der Trojaner scheinen nun mit dem umstrittenen Ruf der Beteiligten die Empfänger der eMails zum Öffnen des Anhangs bewegen zu wollen. Es ist zudem zu vermuten, dass es sich um den Fall eines "Joe-Job" handelt. Darunter versteht man eMails mit gefälschtem Absender, die gezielt darauf gerichtet sind, den Ruf einer Person, eines Unternehmens oder einer Institution zu schädigen.
Fazit:
Wer eine solche gefälschte eMail erhalten hat, sollte auf keinen Fall den Anhang öffnen. Die beigefügte .zip-Datei ist geeignet auf dem heimischen Computer Zerstörungen zu hinterlassen oder Passwörter auszuspionieren. Aktualisierte Virenscanner erkennen in den meisten Fällen den Trojaner. Personen die fälschlicherweise den geforderten Betrag überwiesen haben, sollten zügig einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen um den finanziellen Schaden zu verringern.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Spam, Trojaner und Security: Rechtsanwalt Sören Siebert
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