Bereits seit knapp einem Monat sitzt Jörg Kachelmann nun wegen Vergewaltigungsvorwürfen seiner Ex-Lebenspartnerin in Untersuchungshaft, was einige Medien zum Anlass nehmen, nach wie vor über den Fall von Jörg Kachelmann zu berichten. Wie kürzlich bekannt wurde, hat Kachelmanns Anwalt nun zwei weitere einstweilige Verfügungen gegen die BILD-Zeitung erwirkt, um die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten zu schützen.
Eine einstweilige Verfügung verbietet es der BILD-Zeitung damit zukünftig, von Kachelmann an dritte Personen geschriebene SMS zu veröffentlichen oder aus diesen zu zitieren. Die zweite einstweilige Verfügung vom 16. April 2010 verbietet die Veröffentlichung von Fotos, die Kachelmann auf dem Hof des Untersuchungsgefängnisses zeigen.
Fazit:
Man darf gespannt sein, ob weitere einstweilige Verfügungen im Fall Kachelmann folgen werden. Das mediale Interesse an dem Fall ist verständlich, wenn man einmal die Popularität des Wetterfrosches betrachtet.
Jedoch muss auch an dieser Stelle immer zwischen dem Presserecht und dem Persönlichkeitsrecht einer Person abgewogen werden, um nicht zuletzt medialen Vorverurteilungen – beispielsweise geschehen beim damaligen Moderator Andreas Türck – vorzubeugen.
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