Man könnte den Eindruck haben, in Zeiten von Computer und Internet würde nicht nur die Kommunikation schneller gehen, sondern auch Bürokratie könnte abgebaut werden. Das folgende Beispiel zeigt, dass es auch anders laufen kann. Ein Bochumer Amtsgerichts-Richter hat am Dienstgerichtshof für Richter des OLG Hamm erstritten, dass er seine Fälle weiterhin auf Papier bearbeiten darf.
Nach Ansicht des klagenden Richters gestaltet sich die Prüfung von Gesellschaftsverträgen oder –beschlüssen am PC „ausgesprochen schwierig“, was zu einem zu hohen Haftungsrisiko des Richters führe. Die Richter am Dienstgerichtshof stimmten der Argumentation zu und ließen dabei die Tatsache außer Acht, dass Handelsregister seit 3 Jahren - gerade zum Abbau von Bürokratie – online geführt werden müssen.
Wer jetzt jedoch denkt, dass der Richter seine Akten einfach selbst ausdruckt, der irrt: Gleichzeitig entschied der Dienstgerichtshof vom OLG Hamm, dass es für einen Richter unzumutbar sei, eine „typische Hilfstätigkeit“ selbst durchzuführen, was nicht zuletzt einen „Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit“ darstelle und in der Folge gegen das Grundgesetz verstoße. Das Urteil hat zur Folge, dass sämtliche Akten nunmehr von Servicekräften vor der Bearbeitung ausgedruckt werden müssen.
Fazit:
Es gibt News, die sollte man besser nicht kommentieren. Das Bundesland Nordrhein-Westphalen hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt; demnächst wird sich also der Bundesgerichtshof unter anderem mit der Frage der Unzumutbarkeit richterlichen Papierausdrucks beschäftigen.
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