Egal ob für Bundestagswahlen oder Landtagswahlen, der Wahl-O-Mat ist inzwischen eine feste Größe wenn es um den Abgleich der eigenen Positionen mit denen der Parteien geht. Für die Landtagswahl Bayern wird der Wahl-O-Mat nun aber nicht zum Einsatz kommen. Die ÖDP hat vor dem Verwaltungsgericht München einen entsprechenden Antrag auf einen Stop der Bereitstellung durchgesetzt.
Was war passiert? Die ÖDP wurde bei den zur Verfügung stehenden Parteien im Rahmen des Stimmungsabgleichs nicht berücksichtigt. Sie sah sich deswegen diskriminiert. In der aktuellen Version, die von der Bundeszentrale für politische Bildung und dem Bayerischen Jugendring (BJR) erstellt wurde, waren alle im Landtag vertretenen Parteien berücksichtigt. Zudem auch alle Parteien, die in den Umfragen bei über drei Prozent lagen (Freie Wähler, Linkspartei). Nicht aber die ÖDP. Im Rahmen des Antrags der ÖDP vor dem VG München betonte die Partei nun, dass hinter dem Angebot mit der Bundeszentrale für politische Bildung auch eine öffentliche Stelle stehe: „Eine Körperschaft öffentlichen Rechts kann nicht einfach eine Partei ausblenden“, so der Landesgeschäftsführer der Partei.
Das VG München folgte nun diesem Argument und gab der ÖDP Recht. So ließ das Gericht unter anderem verlauten: „Bei dem Wahl-O-Mat handelt es sich um eine völlig neue Form staatlichen Handelns in Zusammenhang mit Wahlen“. Das Angebot stelle nicht nur eine bloße Informationsquelle sondern eine faktische Wahlempfehlung dar.
Fazit:
Die Entscheidung hatte sich schon länger angekündigt. So hatte die Bundeszentrale für politische Bildung in letzter Minute vor der gerichtlichen Entscheidung noch die Trägerschaft auf den BJR übertragen. Dies hat aber auch nichts genützt, da die Bundeszentrale ja bereits an der Entwicklung beteiligt war.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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