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Viele Internetnutzer assoziieren mit dem Begriff „Abmahnanwalt“ nur eine Person: die Rede ist von Günter Freiherr von Gravenreuth. Bekannt wurde von Gravenreuth vor allem durch eine der ersten Abmahnwellen im Internet (Stichwort „Explorer-Abmahnungen“), die so genannten Tanja-Briefe (vor der Zeit des Internet) und seinen Versuch, nach einem Rechtsstreit mit der Berliner Tageszeitung „taz“ trotz zwischenzeitlicher Zahlung des Verlages die Domain der Tageszeitung pfänden zu lassen.
Zunächst wurde von Gravenreuth vor dem AG Tiergarten wegen versuchten Betruges für schuldig befunden. Von Gravenreuth legte Berufung ein und wurde im September 2008 vom Berliner Landgericht unter Berücksichtigung einer weiteren vorherigen Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von insgesamt 14 Monaten verurteilt – ohne Bewährung, weil nach Ansicht der Richter keine „positive Legalprognose“ gestellt werden konnte, die Richter also nicht davon ausgingen, dass Gravenreuth solche Geschäftspraktiken zukünftig unterlassen wird.
Gegen dieses Urteil legte von Gravenreuth Revision ein – und scheiterte damit am 2. Februar 2009 beim Berliner Kammergericht. Das KG Berlin verwarf die Revision Gravenreuths und stellte zudem fest, dass er sich nicht des versuchten, sondern sogar des vollendeten Betruges strafbar gemacht hat. Auch sahen die Richter des KG Berlin keine Rechtsfehler im Urteil des Berliner Landgerichtes, was etwa die Verweigerung der Aussetzung der Strafe zur Bewährung und die Errechnung einer Gesamtfreiheitsstrafe betrifft.
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Fazit:
Der Abmahnanwalt wird seine 14-monatige Haftstrafe wohl absitzen müssen, da das Urteil nun rechtskräftig ist. Wann von Gravenreuth seine Haftstrafe antreten wird, steht bis dato noch nicht fest. Nach der Veröffentlichung des Urteils konnten viele Internetnutzer einen gewissen Hohn erwartungsgemäß nicht ganz verbergen.
Autor: Florian Skupin
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