eRecht24 - Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

Sie sind hier: Home News Strafrecht & Internet Bundesrat winkt "Hackerparagraph" § 202 c StGB durch

Bundesrat winkt "Hackerparagraph" § 202 c StGB durch

Anzeige

Die umstrittene Novelle des Strafgesetzbuches (StGB) zur Bekämpfung der Computerkriminalität (Gesetzesentwurf der Bundesregierung, PDF) hat ohne weitere Debatte oder Änderungen am 06.07.2007 den Bundesrat passiert. Insbesondere die Einführung des neuen § 202 c StGB "Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten" (so genannter "Hackerparagraph") wird aus allen Richtungen heftig kritisiert. Sicherheitsexperten kritisieren, dass durch die dann unter Strafe gestellten Vorbereitungshandlungen, wie beispielsweise die Herstellung so genannter "Hacker-Tools", die notwendige Arbeit von Sicherheitsberatern, Testern, Professoren, Entwicklern und Admins kriminalisiert wird.

Auf dieses Problem wurde sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat mehrfach und öffentlich hingewiesen. Allerdings zeigten sich die Verantwortlichen beratungsresistent. Ende Mai 2007 hatte der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und den Grünen das Gesetzesvorhaben in letzter Lesung verabschiedet. Lediglich der medienpolitische Sprecher der SPD, Jörg Tauss und die Fraktion Die Linke lehnten das Vorhaben ab.

Mit dem neuen § 202 c StGB ist dann die Vorbereitung einer Straftat durch Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang oder von geeigneten Computerprogrammen mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedroht. Diese Formulierung stellt nach Ansicht von Experten die gesamte Branche der Computersicherheit mit einem Bein ins Gefängnis. Denn nur wer beispielsweise versteht und auch ausprobiert, wie eine Firewall umgangen werden kann, ist in der Lage die Sicherheit einer solchen zu verbessern. Dies ist auf alle Bereiche der Computersicherheit übertragbar.

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat zwar eine Zusatzerklärung verabschiedet, die dafür sorgen soll, dass von der neuen Regelung nur Computerprogramme betroffen sind, die in erster Linie dafür ausgelegt sind oder hergestellt werden, um Straftaten aus dem Bereich der Computerkriminalität zu begehen. Allerdings ist unklar, inwieweit diese Erklärung in der Praxis oder der Bewertung der Gerichte noch Berücksichtigung finden wird.

Fazit:
Die Novellierung des StGB, bei der unter anderem der neue § 202 c eingeführt wird, wird aller Voraussicht nach massive Auswirkungen auf die Arbeit von Sicherheitsexperten haben. Unglücklicherweise zeigten sich die politisch Verantwortlichen zumeist beratungsresistent. Sowohl von Seiten der Industrie als auch von Seiten von Computerinitiativen oder aus der Wissenschaft hagelte es berechtigte Kritik. Nach dem das überarbeite Gesetz den Bundesrat passiert hat, fehlt nur noch die Unterschrift zur Ausfertigung von Bundespräsident Horst Köhler. Es ist also möglich, dass das novellierte Gesetz bereits im Hochsommer oder im frühen Herbst in Kraft tritt.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung
IT-Sicherheit und Strafrecht im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert


Existenzgründer, da wo Chefs die Rechnung noch selber schreibenExistenzgründer, Selbstständige und Freiberufler! Haben Sie die ewigen Mühen und Fehler beim "Word Copy&Paste" Rechnung schreiben satt? Scheuen Sie die Kosten und die unnötigen Funktionen einer teuren Rechnungssoftware?
» Dann schreiben Sie Rechnungen. Einfach, Finanzamt sicher, online!

 

Weiterführende Artikel, Urteile & News
Labels: Strafrecht
Beitrag weitergeben und Bookmarken

E-Book Aktion

KEINE CHANCE FÜR ABMAHNER!

Die Bestseller von eRecht24 im Dreierpack

Anwaltswissen im Dreierpack
Die eRecht24 Praxisratgeber "Die rechtssichere Website", "Die Abmahnung im Internet" und "Existenzgründung im Internet" von Rechtsanwalt Sören Siebert jetzt zum Vorzugspreis für nur 19,80 € (inkl. 19% USt.)

» Zum Dreierpack...

Empfehlung


SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Gedruckte Gesetzessammlungen nach Maß
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Stellen Sie sich Ihre eigene Gesetzessammlung zusammen!

Suchen Sie sich beliebige Gesetze und Vorschriften für Ihr ganz individuelles Gesetzbuch aus. Dann einfach bestellen und am nächsten Tag professionell gedruckt in den Händen halten.

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Sie erstellen oder managen Webprojekte für Kunden? Dann überzeugen Sie zusätzlich als Web Business Manager/in bei Ihren Auftraggebern - mit Zertifikat! Mehr Informationen zum: Fernstudium für Webdesigner mit Zertifizierung, Weiterbildung für IT-Berater, Lehrgang für Webmaster.




Rechtsberatung

  • Rechtsanwälte
    Anwalt.de Anwaltsdatenbank

    Finden Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei Ihren rechtlichen Fragen und Problemen unterstützt.
  • eBay Rechtsberatung
    vom Rechtsanwalt via E-Mail oder Telefon, schnell und preiswert.
  • Rechtschutz-Versicherung
    Der sichere Schutz durch einen Rechtsanwalt bei Aktivitäten im Internet.
Internetrecht